Wettbewerbsfähigkeit: Bundesrat klopft sich auf die Schulter

Im November 2025 hatte der Bundesrat ein umfangreiches Paket mit 60 Massnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft verabschiedet, das alle Departemente betraf (finews berichtete). Im Zusammenhang mit dem Zollstreit hatte die Landesregierung gelobt, alles zu tun, um die Schweizer Unternehmen administrativ und regulatorisch zu entlasten. Diesen Mittwoch hat der Bundesrat nun eine Zwischenbilanz gezogen.

Diese fällt erwartungsgemäss positiv aus. In der Medienmitteilung hält der Bundesrat fest, dass mehr als als 90 Prozent der 60 Massnahmen bereits umgesetzt (16 Massnahmen) seien oder sich in Umsetzung (39) befänden.

Luftfahrt, Klima, Strassenmarkierungen

Als Beispiele für umgesetzte Massnahmen werden Entlastungen in der Luftfahrt, bei Klimakompensationsprojekten und bei Strassenmarkierungsarbeiten genannt. «500 Betriebe und Organisationen in der Luftfahrt können potenziell von längeren Inspektionsintervallen profitieren», heisst es etwas technokratisch. Ebenfalls verlängert wurde die maximale Berichtsperiode für die insgesamt 184 Klimakompensationsprojekte. Und für «notwendige« Strassenmarkierungsarbeiten können Betriebe neu «unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei Nacht- und Sonntagsarbeit leisten».

In der Umsetzung befinden sich zurzeit Vereinfachungen für Importe von Holz- und Holzprodukten aus der EU, steuerliche Vereinfachungen, die Digitalisierung von Behördenleistungen sowie die Bereiche Gesundheit, Datenschutz, Spielzeughandel, Abfallbewirtschaftung und Seeschifffahrt.

Effizient regulieren, Rahmenbedingungen stärken

Die Landesregierung nutzt die Gelegenheit, um zu betonen, welche grosse Bedeutung sie der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beimisst. «Effiziente Regulierungen unterstützen die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz.» Die regelmässige Überprüfung und Vereinfachung von Regulierungen bilde deshalb eine zentrale Daueraufgabe. Die Ergebnisse der ersten Studien, mit denen ganze Regulierungsbereiche gezielt auf Entlastungspotenzial untersucht werden, stellt der Bundesrat noch für dieses Jahr in Aussicht.

Die Beispiele zeigen, dass es sich nicht um ein kohärentes Gesamtpaket, sondern um ein Potpourri von Massnahmen handelt, aber bekanntlich macht auch Kleinvieh Mist. Allerdings befand sich ein Teil der Massnahmen bereits bei der Bekanntgabe 2025 in der Umsetzung, es handelte sich also um tiefhängende Früchte.

Die Finanzbranche muss warten

Für den Finanzsektor ist kaum etwas dabei. Man darf gespannt sein, welche Ergebnisse die im Juli dieses Jahres angekündigte Überprüfung der Finanzmarktregulierung durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bringen wird. Dort ist auch eine Arbeitsgruppe mit externen Experten am Werk. Deren Einsichten und Vorschlägen sollen in den Bericht einfliessen, den das EFD dem Bundesrat bis Ende 2027 vorlegen will.

Die Landesregierung hat am Mittwoch zwei weitere für die Schweizer Wirtschaftspolitik nicht unwichtige Entscheide gefällt.

Etwas Pragmatismus bei der OECD-Mindestbesteuerung

Angepasst wurde die Verordnung über die Mindestbesteuerung, so dass die administrative Leitlinie der OECD hierzulande ein Jahr später als international vorgesehen angewendet wird – und damit wurden zwei Motionen aus dem Parlament umgesetzt. Im Mai hatte die auf eine wissenschaftliche Studie gestützte Empfehlung der Swiss American Chamber of Commerce, die Schweiz solle aus der OECD-Mindestbesteuerung für grosse Unternehmen ganz aussteigen, Staub aufgewirbelt.

Zudem hat der Bundesrat den Willen bekundet, die Bezugsdauer bei der Kurzarbeitsentschädigung schrittweise zu normalisieren. Die Höchstbezugsdauer beträgt derzeit 24 statt 12 Monate (die letzte Erhöhung um 6 Monate war eine Reaktion auf den Zollschock), die Karenzzeit (quasi der Selbstbehalt der Unternehmen) ein Tag statt drei.

Fälliger Ausstieg aus dem Ausnahmezustand bei der Kurzarbeit

«Angesichts der von der Expertengruppe des Bundes am 17. September 2026 prognostizierten positiven Wirtschaftsentwicklung sieht der Bundesrat Spielraum für eine schrittweise Normalisierung. Dabei wird er die konjunkturelle Entwicklung weiterhin eng verfolgen und im Austausch mit den Sozialpartnern und der Wirtschaft bleiben.»

Die maximale Höchstbezugsdauer von 24 Monaten gilt noch bis Ende Jahr. Der Bundesrat werde im Dezember 2026 prüfen, ob die Bezugsdauer erneut (und um wie viel) verlängert werde, heisst es in der Medienmitteilung. Die Karenzzeit soll ab 2028 wieder drei Tage betragen.

Die Ankündigung, bei der Kurzarbeit zum Courant normal zurückzukehren, ist ordnungspolitisch zu begrüssen. Allerdings hätte die Landesregierung ruhig schon etwas früher zu dieser Einsicht gelangen können.