Rahul Sahgal zur OECD-Mindeststeuer: «Die Attraktivität erodiert»

Die im Auftrag der Swiss American Chamber of Commerce (Amcham) erstellte Studie der HSG zur OECD-Mindeststeuer für multinational tätige Unternehmen hat im Mai viel Aufsehen erregt. Professor Peter Hongler vom Institute of Law and Economics untersuchte darin die Handlungsoptionen der Schweiz und empfahl unserem Land, so rasch als möglich aus dem internationalen Regelwerk auszusteigen (finews berichtete). Die Wirtschaftsverbände Economiesuisse und Swissholdings reagierten umgehend ablehnend.

Die OECD-Mindeststeuer beträgt für multinational tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro 15 Prozent. Erhebt das Domizilland tiefere Steuern, können andere Staaten eine Nachbesteuerung vornehmen. Lange nicht alle 140 Länder, die das Abkommen unterzeichneten, haben es aber auch umgesetzt – der prominenteste Abwesende sind die USA, die auch keine Nachbesteuerung dulden.

Wie weiter mit der Schweiz und der Mindeststeuer? finews hat dazu CEO Rahul Sahgal, den Auftraggeber der Studie, am Sitz der Amcham in Zürich aufgesucht – und hat bei dieser Gelegenheit auch gleich in Sachen Zollstreit mit den USA nachgehakt. Sahgal war von 2021 bis 2024 stellvertretender Leiter der Steuerabteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) in Bern. Zuvor, von 2017 bis 2021, wirkte er als Botschaftsrat, zuständig für Finanz- und Steuerfragen an der Schweizer Botschaft in Washington.


Herr Sahgal, wollten Sie mit Ihrer Studie bewusst provozieren?

Nein. Es ging darum, bisher vernachlässigte Aspekte in die Diskussion einzubringen. Zentral ist, dass es sich nicht um eine klassische Auftragsstudie handelt, bei der das gewünschte Resultat schon vorher definiert war. Ich bin auf Professor Hongler aufmerksam geworden, als er im November 2025 sehr interessante Daten zu US-Investitionen in der Schweiz sammelte. Anfang 2026 publizierte er die Studie «kursorische Gedanken zur Umsetzung des Side-by-Side-Systems». Dabei geht es um die Möglichkeit der Anerkennung als gleichwertig mit den OECD-Regeln, wenn eine Jurisdiktion mit ihrem Steuersystem ähnliche Ziele verfolgt. Die USA haben von dieser Option Gebrauch gemacht, was den Aufwand für die Umsetzung massiv reduziert. Bis zwei Wochen vor der Publikation trug unsere Studie den Titel «Handlungsoptionen bei der Umsetzung des Side-by-Side-Systems».

Und weshalb wurde er geändert?

Weil sich zeigte, dass bei der Umsetzung der Mindeststeuer die rechtlichen Risiken für die Schweiz erheblich sind und zunehmen. Ausserdem wird das erklärte Ziel, das Steuersubstrat im Land zu behalten, mit hoher Wahrscheinlichkeit immer weniger erreicht. Unsere Standortattraktivität erodiert: Ausländische Konzerne kommen nicht mehr in die Schweiz oder ziehen gar weg, und auch Schweizer Konzerne erwägen eine Gewinnallokation in steuerlich attraktivere Destinationen. Je früher wir aussteigen, desto besser für unser Land, lautet der Befund der Studie.

«Die Studie zeigt: Je früher wir aussteigen, desto besser für unser Land.»

Haben die ablehnenden Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände Sie überrascht?

Sie sind verständlich, da gewisse Verbände primär eine statische Sichtweise von Schweizer Konzernen mit viel EU-Exposure vertreten. Diese Firmen sind auch bei uns Mitglieder und die Anliegen absolut legitim. Bei der Studie wird aber die Perspektive der Schweiz als Staat eingenommen. Hiesse ein Gericht eine Klage gegen die Umsetzung der Mindeststeuer aufgrund einer Verletzung des Legalitätsprinzips oder von Doppelbesteuerungsabkommen gut – und die Wahrscheinlichkeit dafür ist gemäss der Studie nicht klein, fällt das ganze Konstrukt in sich zusammen. Bund und Kantone müssten dann den Unternehmen Steuern zurückzahlen, das Ausland könnte eine Nachbesteuerung geltend machen. Ein solches Szenario erinnert stark an dasjenige, das in den USA eingetreten ist, nachdem der Supreme Court einen Teil der Zölle für nicht rechtmässig erklärt hat.

Weshalb haben Sie sich nicht mit den anderen Verbänden abgesprochen, um eine gemeinsame Front zu bilden?

Es ist kein einfaches Thema. Fast jedes Unternehmen ist anders aufgestellt und hat folglich andere Druckpunkte. Hinzu kommen kantonal unterschiedliche Arrangements. Wir haben die Studie eine Woche vor der Publikation im Eidgenössischen Finanzdepartement beziehungsweise im SIF und in der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgestellt und angeregt darüber diskutiert. Wir haben mit anderen Parteien im Vorfeld darüber gesprochen, dass wir an einer Studie arbeiten, auch mit vielen Unternehmen.

«Es kam nicht in Frage, das Resultat der Studie zur OECD-Mindeststeuer aus politischen Erwägungen abzuändern.»

Für mich handelt es sich aber primär um eine akademische Studie, entsprechend kam es nicht in Frage, das Resultat aus politischen Erwägungen abzuändern. Das war der Grund für unseren «Alleingang». Aber grundsätzlich besteht in der Wirtschaft Einigkeit darüber, dass man zweigleisig fahren muss. Zum einen muss man das Exit-Szenario für die Schweiz ernsthaft prüfen, zum anderen den Spielraum nutzen, den man heute bei der Umsetzung des Mindeststeuerkorsetts hat. Das Verdienst unserer Studie ist, dass nun die erste Option wissenschaftlich sauber analysiert auf dem Tisch liegt.

In der Studie wird vorgeschlagen, das Problem Nachbesteuerung bei einem Ausstieg durch eine nationale Ergänzungssteuer zu entschärfen, zugleich aber gewarnt, dieser Weg sei «herausfordernd». Wo liegt das Problem?

Solche Anpassungen brauchen Zeit und sind in der Umsetzung komplex. Deshalb lehnen verschiedene Parteien einen sofortigen Ausstieg ab. Sie wollen nicht «nackt» dastehen. Doch lange nicht alle der rund 200 heimischen Konzerne und 2000 ausländischen Tochtergesellschaften, die heute in der Schweiz der Mindeststeuer unterstehen, lehnen einen sofortigen Ausstieg ab oder würden nachbesteuert.

Gewisse Schweizer Konzerne, beispielsweise aus der Rohstoffbranche, sind gar nicht in der EU oder in anderen Undertaxed-Profits-Rule-Jurisdiktionen tätig. Andere, beispielsweise aus dem Finanzsektor in Zürich, bezahlen bereits heute mehr als 15 Prozent. Beiden Kategorien verursacht die Umsetzung heute einen erheblichen administrativen Aufwand bei der Compliance und Rechnungslegung, ohne jegliche Vorteile.

Vor gut einem Jahr haben Sie selber die Mindeststeuer zwar als schädlich für die Schweiz bezeichnet, schreckten aber wegen des Damoklesschwerts der Nachbesteuerung durch EU-Staaten vor einem Ausstieg ab. Hat die Studie bei Ihnen zu einem Sinneswandel geführt?

Mit dem Side-by-Side-Package der Amerikaner, die damit ihre steuerliche Attraktivität voll ausspielen können, sind wir heute an einem Punkt angelangt, wo man sich fragen muss, was schlimmer ist. Etliche Kantone haben den Satz für die Unternehmenssteuer auf 15 Prozent angehoben. Ihre Konzerne wären also auch bei einem Austritt der Schweiz von einer Nachbesteuerung gar nicht betroffen. Und wie erwähnt ist die Umsetzung für sie ziemlich aufwendig. Die Standortattraktivität unseres Landes leidet. Ja, einige Unternehmen könnten von einer Nachbesteuerung betroffen sein, aber das ändert nichts daran, dass ein Exit aus einer Gesamtsicht vorteilhaft sein könnte. Hinzu kommen die in der Studie aufgezeigten rechtlichen Risiken.

«Man muss die Vorlage, über die der Souverän 2023 abgestimmt, genau lesen.»

In ihr werden viele Risiken aufgezählt, welche die OECD-Mindeststeuer mit sich bringt. Beispiele sind der dynamische Verweis auf eine unbestimmte Zahl von Rechnungslegungsstandards und damit ein Verstoss gegen das Legalitätsprinzip, die unzureichend fundierte Bemessungsgrundlage sowie die staatsrechtliche Dimension, das heisst die damit dem Bundesrat erteilte Carte blanche für Abweichungen von ehernen Prinzipien des Schweizer Steuerrechts. War das nicht schon alles bei der Volksabstimmung 2023 bekannt, als der Souverän die Vorlage sehr deutlich guthiess?

Man muss die Vorlage genau lesen. Wir haben nicht über Ja oder Nein zur OECD-Mindeststeuer abgestimmt, sondern dem Bundesrat lediglich die Kompetenz erteilt, dass er sie einführen kann. Im Gesetz heisst es, «der Bund kann für grosse Unternehmensgruppen Vorschriften über eine Besteuerung im Marktstaat oder eine Mindeststeuer erlassen», die OECD wird nicht einmal erwähnt. Zudem hat er sich an «internationalen Standards» zu orientieren.

Man kann sich durchaus die Frage stellen, ob die Mindestbesteuerung heute wirklich noch ein solcher ist, wenn viele grosse Unterzeichnerstaaten ausserhalb Europas sie nicht vollziehen. Zweifelhaft ist ferner, ob unsere aktuelle Umsetzung tatsächlich «zur Wahrung der Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft« beiträgt. Das wäre eigentlich Voraussetzung dafür, dass der Bund überhaupt von Prinzipien des Steuerrechts abweichen darf. Man sollte aber auch die seinerzeitige Botschaft ans Parlament nochmals lesen, in welcher der Bundesrat versichert, dass mit der Mindeststeuer keine fiskalischen Zwecke verfolgt würden. Wir haben in den letzten zwei Jahren allerdings auch bei der Umsetzung rechtsstaatliche Fehler gemacht, wie die Studie zeigt.

«Wir hätten die administrativen Leitlinien der OECD nicht unfiltriert und unbesehen eins zu eins umsetzen sollen.»

Inwiefern?

Wir hätten die administrativen Leitlinien der OECD nicht unfiltriert und unbesehen eins zu eins umsetzen sollen, sondern sie, wie die viele anderen Länder auch, über unsere ordentlichen Rechtsetzungsverfahren. Ein Beispiel sind die Steuer-Rulings im Wert von 6 bis 7 Milliarden Franken, die immerhin auf Verordnungsstufe stehen, und die über Nacht ungültig geworden sind aufgrund einer administrativen Regelung der OECD. Selbst beim automatischen Informationsaustausch (AIA) im Finanzsektor, der ebenfalls im Rahmen der OECD läuft, kennen wir keinen solche dynamische Übernahme. Bei jedem neuen Land, das beim AIA dazukommt, hat das Parlament das letzte Wort.


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