Die Finma hebt ein Verbot gegen die im Investmentbanking und Corporate Finance tätige Bank auf. Das Bankhaus blickt auf einen Kulturwandel zurück.

Das Verbot der Kundenakquisition für die Vermögensverwaltung und Anlageberatung wird aufgehoben. Dies teilte die Bank am Bellevue per Communiqué mit.

Die Finma hatte im Januar 2009 eine Untersuchungen im Fall des Schleifmittel-Herstellers sia Abrasives eröffnet. Die Behörde stellte zum Abschluss im März dieses Jahres fest, dass die Bank am Bellevue Hilfestellung zum widerrechtlichen Beteiligungsaufbaus einer Investorengruppe leistete. Gegen Giorgio Behr, der Kopf der Investorengruppe, wurde das eingeleitete Verfahren im Mai eingestellt; Behr zahlte eine Million Franken.

Strukturen umgestellt

Die Finma hatte mit Verfügung vom 14. März 2011 in diesem Zusammenhang der Bank am Bellevue ein Verbot der Kundenakquisition in den Bereichen Vermögensverwaltung und Anlageberatung auferlegt. Sie hat nun das Verbot mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

«Die Bank am Bellevue hat in diesem Kontext ihre Strukturen, Prozesse und Kontrollmechanismen substanziell überarbeitet und angepasst», liess die Bank verlauten. Die Massnahmen wurden zudem von einer unabhängigen externen Revisionsstelle überprüft.

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