KAG-Teilrevision: Der Gesetzgeber sollte die Gelegenheit nutzen, und einige Gesetzesanpassungen vornehmen, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz stärken, schreibt Armin Kühne von KPMG.

Armin_Kuehne_1Von Armin Kühne, Partner bei KPMG, Financial Services, Legal

Im Rahmen der KAG-Teilrevision sollen die Vorschriften bezüglich Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen an die neuen internationalen Standards angepasst werden.

Die Ziele der KAG-Teilrevision, namentlich die notwendigen Anpassungen an die AIFMD zur Sicherstellung des Zugangs zu den europäischen Finanzmärkten und die Schliessung von gewissen Regulierungslücken, sind dabei grundsätzlich zu begrüssen.

Im Vergleich zum ersten Entwurf vom 6. Juli 2011 wurden im neuen KAG-Entwurf, der vom Bundesrat am 2. März 2012 verabschiedet wurde, in verschiedenen Punkten Liberalisierungsmöglichkeiten eingeführt und damit der «Swiss Finish» etwas gemildert.

Entscheidend wird indessen sein, wie die neuen KAG-Vorschriften auf Verordnungsstufe umgesetzt werden und in welchem Ausmass die Finma von den Befreiungsmöglichkeiten in der Praxis Gebrauch machen wird.

Es bleibt zu hoffen, dass die definitive Fassung der KAG-Teilrevision und insbesondere auch die konkretisierenden Bestimmungen auf der Stufe der Kollektivanlagenverordnung auf einen verschärfenden «Swiss Finish» verzichten. Zudem sollten dringend noch einige Gesetzesanpassungen eingefügt werden, welche unter Wahrung eines angemessenen Anlegerschutzes die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz stärken.