Damit der Ruf des Champagners keine Kratzer erhält, haben sich die Winzer aus der Champagne für den markenrechtlichen Schutz ihres Produktes eingesetzt. Nur Weine aus der Champagne dürfen für die Herstellung verwendet werden.

 

 

Copyright © Mediaplanet International 2012

 

Dazu gehören verschiedene Anbaugebiete, die verschiedene klimatische Voraussetzungen und Böden aufweisen. Die Montagne de Reims zählt zu den bekanntesten dieser Gebiete. Doch auch innerhalb der verschiedenen Gebiete gibt es Unterschiede. Daher werden alle Orte (crus) einzeln bewertet. Lediglich 17 Orte und Dörfer zählen zu den so genannten «Grand Crus». Aus ihnen stammt die qualitative Spitze der Champagner-Sorten. Trotzdem ist der Hinweis oft nicht auf der Flasche vermerkt, da bei der Vermarktung der Markenname im Vordergrund steht.

Doch nicht nur die Herkunft ist geschützt, sondern auch die Qualitätskontrollen. Dazu gehören Vorschriften zur Lese und zur Gärung. Aber selbst wenn all diese Regeln auch bei der Herstellung eines anderen Sektes Anwendung finden, darf sich dieser eben nicht Champagner nennen.

Zwar finden aktuell nur drei Rebsorten Verwendung bei der Herstellung von Champagner – Pinot Noir, Pinot Meunier und Chardonnay – die Vielfalt der Sorten ist dennoch immens. Auf dem Etikett finden sich dazu Angaben wie «reserve» oder «cuvée», die Aufschluss darüber geben, ob mehrere Jahrgänge verwendet wurden, oder ob es sich um einen Jahrgangschampagner handelt. Letzterer ist etwas besonderes, da er nicht in jedem Jahr hergestellt wird. Dieser kann in einigen Jahren besser schmecken als andere Sorten, eine Regel ist dies jedoch nicht. Grundsätzlich ist Champagner sowieso eine Geschmacksfrage. Möglich ist, dass ein Geniesser eher einem anderen Schaumwein zuspricht, der nicht aus der Champagne stammt, aber nach demselben Verfahren, der Méthode Champenoise, hergestellt wurde. Auch die Frage, ob ein «reserve» oder ein «cuvée» besser schmeckt, muss individuell entschieden werden.