index_kopie.jpgDurch dieses Urteil dürften sich viele Männer bestätigt fühlen: Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemässen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht. Darum muss ein Mieter auch nicht für Schäden am Badezimmerboden durch Urinspritzer beim Stehendpinkeln haften.

Das Gericht gab damit einem Mann Recht, der nach seinem Auszug den Vermieter auf Auszahlung der Mietkaution in Höhe von 3'000 Euro verklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1'900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war, wie das Magazin «Spiegel» berichtete.

«Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet», hiess es in der Urteilsbegründung des Richters. «Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmässig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.»