Betroffene hatten mit ihrer Beschwerde vor Gericht keinen Erfolg. Das Bundesgericht hat diese abgewiesen.

Die Schweiz darf Daten von Credit-Suisse-Kunden an die USA liefern. Das hat das Bundesgericht nun entschieden. Die Beschwerde von betroffenen haben die Richter in Lausanne damit abgelehnt. Die Anfrage der US-Behörde sei rechtens, entschieden sie.

Die US-Steuerbehörde IRS hatte schon im Jahr 2011 die Lieferung von Daten mutmasslicher Steuerbetrüger verlangt. Die Credit Suisse soll den Kunden beim Betrug geholfen haben.

Im März 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Anfrage der USA nicht genüge. Die überarbeitete und ausführlichere Version ist nun aber laut Bundesgericht-Entscheid rechtens.

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