Diverse Grossbanken haben die Europäische Zentralbank eingeklagt. Das gab es noch nie – doch den Instituten ist es bitterernst.

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist erstmals in ihrer Rolle als europäische Bankenaufseherin von ihren Schützlingen verklagt worden.

Wie die Agentur «Reuters» mit Verweis auf anonyme Quellen berichtete, wollen mehrere französische Geldhäuser, darunter die BNP Paribas und Crédit Agricole, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Befreiung von drückenden Kapitalvorschriften erreichen.

Spargelder als Stein des Anstosses

Insbesondere wenden sich die Geldhäuser gegen die Forderung der Europäischen Zentralbank (EZB), dass sie Kapital für das auf Sonderkonten der staatlichen Förderbank Caisse des Depots et Consignations (CDC) geparkte Geld vorhalten sollen, wie es weiter hiess.

Die CDC verwaltet dreistellige Milliardensummen an französischen Spargeldern. Die Banken wollen unter Berufung auf europäisches Recht eine Befreiung von der Vorgabe erreichen, dass diese Gelder in die Kalkulation ihrer maximalen Verschuldungsquote (Leverage Ratio) einbezogen werden.

Die meisten der von der EZB beaufsichtigten Grossbanken haben die Auflage, mit der 2018 voll verbindlich in Kraft tretenden Regel eine Leverage Ratio von mindestens 3 Prozent zu erreichen.

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