Der ehemalige CEO einer Schweizer Bank steht vor einer strafrechtlichen Untersuchung. Er soll im Namen seiner Frau Insiderhandel betrieben haben.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einen nicht genannten Ex-CEO einer Schweizer Bank wegen des angeblichen Handels auf der Basis privilegierter Informationen. Das hat die Behörde in einer E-Mail an finews.ch bestätigt. Der Banker wurde im Januar von der Finanzmarktaufsicht Finma zu einer Geldstrafe rund 730'000 Franken verurteilt.

«Unsere Untersuchung folgt einer Überweisung der Finma und konzentriert sich auf die Person, die am 24. Januar 2020 in ihrem Enforcement-Verfahren sanktioniert wurde», so die Bundesanwaltschaft. Der Fall hat in der Schweiz Aufsehen erregt, wo Verurteilungen wegen Insider-Handel selten sind und die von ehemaligen Spitzenmanagern noch mehr.

Ehefrau als Vorwand

Als die Finma seine unrechtmässig erzielten Gewinne zurückforderte, verbot sie dem Banker auch den Wertpapierhandel für sechs Jahre. Während seiner Zeit in der Führungsspitze der Bank, unter anderem als CEO, handelte er über auf den Namen seiner Frau lautende Einlagenkonten bei anderen Banken mit Insider-Informationen.

Laut der Finma hat das Fehlverhalten «über viele Jahre hinweg» stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft sagte, sie stehe in Kontakt mit der Behörde, wo der Leiter der Strafverfolgung, Patric Eymann, die Sanktion verhängt habe. Der Staatsanwalt werde sich in dem Fall auf die Beweise der Finma stützen, hiess es.

Der Pranger droht

Einer der grössten Fälle von Insiderhandel in der Schweiz, jener des Schweizer Firmensanierer Hans Ziegler, tauchte vor drei Jahren auf. Der Fall löste in Schweizer Finanzkreisen Schockwellen aus: Obwohl hierzulande 2009 die Insiderregeln verschärfte wurden, war die Durchsetzung in der Vergangenheit lax.

Die in Bern ansässige Finma hat unter dem Ex-UBS-Spitzenbanker Mark Branson einen öffentlicheren Weg eingeschlagen, um fehlbare Banker an den Pranger zu stellen. Die neu gewonnene Durchschlagskraft der Finma geht einher mit einem aktiveren Ton der Bundesanwaltschaft zu anderen Themen wie Bestechung und Geldwäscherei.

 

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