Um für die Zukunft gewappnet zu sein, verstärkt die Luzerner Kantonalbank ihre Kapitalbasis. Auch im Jahr 2021 hat die Staatsbank umsichtig gewirtschaftet.

Die Luzerner Kantonalbank (LUKB) weist für das Geschäftsjahr 2021 einen Konzerngewinn von 221,4 Millionen Franken aus. Wie das Institut am Donnerstag mitteilte, entspricht dies einer Verbesserung um 5 Prozent zum Vorjahr. Der Geschäftserfolg steig um 13 Prozent auf 282,7 Millionen Franken, wobei vor allem im Kommissionengeschäft mit einem Plus von 16,6 Prozent nochmals deutlich mehr verdient wurde.

Zu einer Dividendenerhöhung lässt sich der Verwaltungsrat der LUKB allerdings nicht hinreisssen. Er beantragt für die Generalversammlung vom 11. April, die Ausschüttung unverändert bei 12.50 Franken pro Aktie zu belassen. Für das laufende Jahr 2022 hat sich das Staatsinstitut derweil das Ziel gesetzt, einen Konzerngewinn auf Vorjahreshöhe zu erreichen.

Viel mehr Strafzinsen in Sicht

Die Kosten hat die LUKB gut im Griff, das Wachstum ist ansprechend – im wichtigen Hypothekar-Geschäft nahmen die Volumen um 5,6 Prozent zu. Die verwalteten Vermögen kletterten um 14 Prozent auf knapp 37 Milliarden Franken.

Bei der Verhängung von Strafzinsen hält sich das Institut unter CEO Daniel Salzmann einerseits zurück und verzichtent auf starre Negativzins-Limiten. Allerdings geht der Bankchef für das Jahr 2022 davon aus, dass sich die Kundenzahl mit Liquiditätshalte-Gebühren auf 5'000 bis 10'000 erhöhen wird. Im Vergangen Jahr hat das Institut mit 2’000 Grosskunden solche Vereinbarungen geschlossen.

Kanton zieht mit

Mit Blick auf die Zukunft plant die LUKB für 2023 eine Eigenkapitalerhöhung von maximal 500 Millionen Franken: «Damit wollen wir das Fundament für die erfolgreiche Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells legen, nachhaltiges Wachstum erzielen und gleichzeitig unsere langfristige Handlungsfreiheit bei steigenden Eigenmittelanforderungen sichern», so CEO Salzmann.

Der Kanton Luzern will dabei sein Bezugsrecht voll ausüben. Die Kapitalerhöhung soll an der übernächsten Generalversammlung vom 17. April 2023 zur Abstimmung vorgelegt werden.

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