Ein US-Gericht befand, dass die Namen der Bankern, denen im Fall Madoff Unsauberkeiten vorgeworfen werden, veröffentlicht werden dürfen.

Es geht um Angestellte von JP Morgan, Citigroup und UBS: Diesen Banken macht Madoff-Treuhandverwalter Irving Picard schwere Vorwürfe, doch in den veröffentlichten Versionen seiner Klageschriften (hier gegen die UBS) hatte er die Namen vieler Angestellter geschwärzt.

Dagegen wehrten sich nun diverse US-Medien, darunter «New York Times», CNBC und NBC (hier die Meldung auf CNBC). Die Banken wiederum beurteilten die Veröffentlichung als unnötig, und sie befanden, dadurch könnten ihre Angestellten stigmatisiert werden.

Der zuständige Einzelrichter Burton Linkman urteilte nun aber, dass das amerikanische Konkursrecht «stark auf der Voraussetzung baut, dass die Gerichtsdokumente in Konkursverfahren der Öffentlichkeit zugänglich sind.»
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
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