Die Zürcher Privatbank zahlt Millionen in eine Einigung mit amerikanischen Behörden wegen Sanktionsverstössen. Die Angelegenheit geht für EFG International aber relativ glimpflich aus.

EFG International zahlt gut 3,7 Millionen Dollar in eine Einigung mit dem amerikanischen Finanzministerium Department of the Treasury, wie aus einer Mitteilung der Behörde hervorging. Dies, um potenzielle zivilrechtliche Verbindlichkeiten für Verstösse gegen mehrere vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) verwaltete Sanktionsprogramme zu begleichen, wie es hiess.

Kunden in Kuba und mit Russland-Konnex

Laut der Meldung hatte die Zürcher Privatbank Wertpapierhäuser in den USA dazu veranlasst, über 700 Transaktionen für Kunden in Kuba abzuwickeln, darunter 141 Bewegungen für eine Person, die nach dem so genannten Kingpin Act gesperrt ist, sowie Dividendenzahlungen an einen Kunden, der im Rahmen der Russland-Sanktionen des OFAC sanktioniert wurde.

EFG hat sich noch nicht offiziell zur Einigung geäussert.

Der relativ tief angesetzte Vergleichsbetrag spiegelt laut der Mitteilung wider, dass die Schweizer Bank die Verstösse freiwillig gemeldet hat, diese nicht gravierend waren und die Bank zudem bereits «erhebliche» Abhilfemassnahmen getroffen habe, um der Problematik zu begegnen. Das OFAC sieht bei Verstössen dieser Art eine maximale Strafe von mehr als 276 Millionen Dollar vor.

US-Partner im Ungewissen gelassen

Wie das Finanzministerium weiter ausführte, hatten Tochtergesellschaften der EFG in verschiedenen Ländern Wertpapiere für ausländische Kunden gehandelt; die Transaktionen liefen unter anderem über Sammelkonten bei US-Depotbanken, darunter auch eine Tochtergesellschaft von EFG mit Sitz in den USA.

In der Folge wurden die Bewegungen nicht direkt für die Kunden durchgeführt, sondern im Namen der Bank – und die amerikanischen Partner blieben im Ungewissen, dass sie Wertpapiergeschäfte von sanktionierten Personen abwickelten.

Eine Vielzahl neuer Kontrollen

Die Ausführungen lassen vermuten, dass bei der Bank damit eine Lücke im Compliance-Prozess bestand. Diese hat EFG nun offenbar behoben. In der Erklärung hiess es, dass das Institut interne Beschränkungen für die Gutschrift von Schulden von sanktionierten Kundenkonten verhängt. Zudem würden nun für alle Kontobewegungen im Zusammenhang mit Kunden, die potenziell höheren Sanktionsrisiken ausgesetzt sind, eine Genehmigung durch die Compliance-Abteilung eingeholt.

Die Bank wird einen Kontrollrahmen für hohe Risiken einführen, der Länder mit ähnlichen Risiken identifiziert und eine verstärkte Sorgfaltspflicht für Kunden mit Verbindungen in diese Staaten anwendet. Zudem soll es jährlich Bewertungen des Sanktionsrisikos und weitere Kontrollen geben.

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