Prominente Zürcher Freisinnige lobbyieren gegen zu strenge UBS-Kapitalvorschriften
In einem Schreiben an die freisinnigen Bundesräte sowie die FDP-Fraktion im Nationalrat warnen sie vor negativen Folgen überhöhter Kapitalanforderungen für den Wirtschafts- und Finanzstandort Zürich.
Wie die «Neue Zürcher Zeitung» unter Berufung auf das Schreiben berichtet, kritisieren Carmen Walker Späh und Filippo Leutenegger insbesondere den vom Ständerat beschlossenen Ansatz, wonach die UBS künftig 90 Prozent hartes Kernkapital für ihre ausländischen Beteiligungen hinterlegen müsste. Aus Zürcher Sicht drohten dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile.
Die UBS sei für den Kanton Zürich von zentraler volkswirtschaftlicher Bedeutung, lautzet das Argument. Banken und Versicherungen tragen mehr als die Hälfte der kantonalen Unternehmenssteuern bei. Gleichzeitig beschäftigt die UBS im Kanton Zürich mehr als 23'000 Vollzeitmitarbeitende.
Walker Späh und Leutenegger warnen deshalb davor, dass übermässig hohe Kapitalanforderungen nicht nur die Finanzierungskosten der Bank erhöhen könnten. Sie könnten auch Auswirkungen auf die Kreditvergabe, Investitionen, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen haben. Besonders kritisch wäre eine Verlagerung von Geschäftsaktivitäten ins Ausland.
Deckung mit Position des Zürcher Regierungsrats
Die Position steht im Einklang mit der bisherigen Haltung des Zürcher Regierungsrats. Dieser hatte sich bereits in früheren Vernehmlassungen kritisch zu den geplanten Verschärfungen geäussert und vor einer Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandorts gewarnt.
Unterstützung erhalten Walker Späh und Leutenegger aus der Zürcher FDP. Nationalrat Andri Silberschmidt sagt gegenüber der Zeitung: «Der Ständerat ist zu weit gegangen.» Auch Beat Walti, Mitglied der zuständigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), plädiert für das richtige Mass: Die Anforderungen an die UBS würden gegenüber heute ohnehin deutlich steigen. Entscheidend sei, eine Grenze nicht zu überschreiten, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Standorts gefährde.
Regulierung darf Wirtschaftsstandort Zürich nicht schwächen
Die Botschaft aus Zürich ist damit klar: Finanzstabilität und der Schutz der Steuerzahler sind unbestrittene Ziele. Die Regulierung darf jedoch nicht so weit gehen, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit der UBS und damit den Wirtschaftsstandort Zürich schwächt.
Die «Lex UBS» wird voraussichtlich ab November im Nationalrat beraten. Damit wird die Frage, wie viel zusätzliches Eigenkapital die UBS künftig halten muss, auch zu einer entscheidenden Standortfrage für Zürich.















