Notfallplan von Postfinance erfüllt nicht alle Anforderungen
Das geht aus der der jährlichen Beurteilung der Notfall- und Stabilisierungspläne der drei inlandorientierten systemrelevanten Banken durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hervor. Die Stabilisierungspläne aller drei Institute hat die Aufsichtsbehörde erneut genehmigt, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.
Der Notfallplan soll sicherstellen, dass eine Bank auch bei drohender Insolvenz ihre für die Schweizer Volkswirtschaft systemrelevanten Funktionen weiterführen kann. Der Stabilisierungsplan beschreibt hingegen, wie sich ein Institut in einer finanziellen Krise aus eigener Kraft nachhaltig stabilisieren kann.
Postfinance muss Alternativstrategie konkretisieren
PostFinance erfüllt nach Angaben der Finma seit Ende 2025 die Vorgaben zu zusätzlichen verlustabsorbierenden Mitteln und hat ihre Alternativstrategie weiterentwickelt. Noch nicht ausreichend konkretisiert seien jedoch die vorgesehenen Handlungsoptionen für den Fall, dass eine Restrukturierung und Weiterführung der Bank nicht möglich ist, wie es weiter heisst.
Dabei muss auch der gesetzliche Grundversorgungsauftrag berücksichtigt werden. Eine derzeit in Vernehmlassung befindliche Anpassung des Postgesetzes soll bestehende rechtliche Unsicherheiten reduzieren.
Auch bei der Beurteilung der Notfallpläne von ZKB und Raiffeisen macht die Finma Einschränkungen deutlich: Die Erfüllung der regulatorischen Anforderungen bedeute nicht, dass die systemrelevanten Funktionen in jedem denkbaren Krisenszenario uneingeschränkt gewährleistet seien. Inlandorientierte systemrelevante Banken müssen im Vergleich zu global tätigen Instituten insbesondere geringere Verlustabsorptionskapazitäten vorhalten. In besonders schweren Krisen könne dies ihre Handlungsmöglichkeiten begrenzen.
Verschärfte Anforderungen nach Credit-Suisse-Krise
Bei den Stabilisierungsplänen hat die Finma erstmals ihre verschärften Kriterien angewendet, die sie nach der Krise der Credit Suisse eingeführt hatte. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zu jährlichen Krisenübungen, in denen Banken ihre Eskalationsmechanismen und geplanten Stabilisierungsmassnahmen gemeinsam mit den zuständigen Gremien und dem Management testen.
Alle drei Institute hätten ihre Stabilisierungspläne weiter verbessert und relevante Erkenntnisse aus der Credit-Suisse-Krise berücksichtigt. Dennoch seien einzelne Elemente der neuen Anforderungen noch umzusetzen.
Dies betreffe etwa die Dokumentation der jährlichen Krisenübungen und die Konzepte zur Krisenkommunikation. Die Finma erwartet, dass die festgestellten Lücken zeitnah geschlossen werden.
Die Aufsichtsbehörde beurteilt mit den nun veröffentlichten Ergebnissen die für 2025 eingereichten Pläne.
Über die Krisenplanung der UBS will sie im Spätherbst 2026 separat informieren.















