Notfallplan: Weiterhin Note «ungenügend» für die Postfinance
Die von der Zürcher Kantonalbank und Raiffeisen 2024 eingereichten Notfallpläne haben das Plazet der Finma erhalten. Dagegen wird der Notfallplan der Postfinance auch bei der diesjährigen Überprüfung als nicht umsetzbar taxiert. Immerhin zeigt sich die Behörde von den Stabilisierungsplänen aller vier inlandorientierten systemrelevanten Banken angetan.
Zweimal ein Ja, ein Nein und ein «Später». So lautet die Kurzfassung der jährlichen Beurteilung der 2024 eingereichten Notfallpläne der systemrelevanten Banken durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma).
Positiv fällt gemäss der Medienmitteilung vom Donnerstag das Verdikt für die Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank (ZKB) aus, negativ für die Postfinance – und ihren Entscheid zur Krisenplanung der Grossbank UBS will die Behörde später, «im Herbst», separat verkünden.
Die Notfallpläne der Raiffeisen und der ZKB entsprächen den regulatorischen Anforderungen, hält die Finma fest.
Unzureichende Rekapitalisierungskapazität und Alternativstrategie der Postfinance
Der Notfallplan der Postfinance ist hingegen gemäss der Behörde nicht umsetzbar. Er erfüllt das Kriterium der Rekapitalisierungskapazität nicht. Das heisst, das Institut verfügt nicht über genügendes und adäquates Kapital zur Deckung von Verlusten, die zum Zeitpunkt der Aktivierung des Notfallplans zu erwarten sind. Die Postfinance habe dieses Manko 2023 anerkannt und sei seither daran, die entsprechenden Mittel aufzubauen, führt die Finma aus.
Doch das ist noch nicht alles, was die Finma von dem Institut verlangt, dessen Alleineigentümer (über die Mutter Post) immerhin der Bund ist. «Die Postfinance muss zudem weitere Fortschritte in der Verbesserung der Optionalität im Krisenfall erreichen. Eine sogenannte Alternativstrategie muss aufzeigen, wie die systemrelevanten Funktionen weitergeführt werden können, wenn eine Sanierung nicht möglich ist.» Aktuell erfüllt die Alternativstrategie die Anforderungen der Finma nicht.
Dass die Finma den Notfallplan von Postfinance auch dieses Jahr nicht genehmigt, kommt aufgrund der vertrackten Lage, in der sich das Institut mit seinem Geschäftsmodell wegen des von der Politik auferlegten Kreditverbots in einer Nullzinsphase wiederfindet, und der strukturellen Probleme des Mutterkonzerns (die andere Ursachen haben) nicht überraschend.
Alle Stabilierungspläne genehmigt
Die Behörde hat zugleich auch die Stabilisierungspläne geprüft und für alle vier inlandorientierten systemrelevanten Banken genehmigt, also auch denjenigen der Postfinance.
Im Nachgang zur Krise der Credit Suisse (CS) hat sich die Finma dabei auf die Schwellenwerte fokussiert, die für die Auslösung von Stabilisierungsmassnahmen durch die Bank und die Szenarioanalyse relevant sind. «Hier erzielten alle Banken Fortschritte. Die Finma hat im Dialog mit den betroffenen Instituten die Beurteilungspraxis für Stabilisierungspläne überarbeitet und wendet diese ab dem nächsten Beurteilungszyklus an.»
Systemrelevante Funktionen: Einlagengeschäft, Zahlungsverkehr und kurzfristiges Kreditgeschäft
Im Notfallplan müssen die Banken aufzeigen, wie ihre systemrelevanten Funktionen bei Insolvenzgefahr fortgeführt werden können. Als systemrelevante Funktionen gelten für alle drei das Einlagengeschäft und der Zahlungsverkehr. Bei der ZKB und Raiffeisen zählt auch das kurzfristige Kreditgeschäft dazu.
Im Stabilisierungsplan müssen die Institute aufzeigen, wie sie sich im Falle einer Destabilisierung nachhaltig und ohne staatliche Eingriffe stabilisieren können. «Zentral dabei ist, dass Institute in der Krise frühzeitig Massnahmen bestimmen und umsetzen, was eine solide Krisen-Governance und im Voraus definierte und umsetzbare Massnahmen erfordert», erläutert die Finma.
Erhöht ein erweitertes Kriseninstrumentarium die Widerstandskraft des Finanzplatzes?
Die Behörde nutzt die Gelegenheit, um nochmals für eine Erweiterung des Kriseninstrumentariums zu werben. Dieses soll es ihr ermöglichen, Institute in verschiedensten Krisenszenarien bei Insolvenzgefahr zu sanieren oder vom Markt zu nehmen, sei es durch Verkauf oder Marktaustritt.
Der Bundesrat hat im Rahmen der laufenden Verschärfung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung Anpassungen im Bereich Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung sowie eine Erweiterung des Kriseninstrumentariums vorgeschlagen. Das werde die Resilienz des Finanzplatzes Schweiz stärken, erhofft sich die Finma – die nach dem CS-Debakel in die Kritik geraten war, u.a. auch deswegen, weil sie noch im März 2022 den Notfallplan der Grossbank als umsetzbar bezeichnet hatte.