Die Schweizerische Rückforderungs-Gesellschaft will Bankkunden zu ihren Retrozessions-Rechten verhelfen – Honorar nur bei Erfolg.

In der Fernsehsendung «Eco» wurde unlängst geschätzt, dass die Banken ihren Kunden noch 3 Milliarden Franken schulden – für entgangene Retrozessionen aus den letzten zehn Jahren. Dies scheint obendrein eine eher konservative Schätzung zu sein. Zum Beispiel berücksichtigt sie noch gar nicht die aufgelaufenen Zinsen, ebensowenig die Ansprüche aus den Bestandespflege-Kommissionen, und vor allem ging es in der Kalkulation lediglich um die Rechte von Privatkunden, aber noch gar nicht von Institutionellen.

Kurz: Die offenen Retro-Forderungen bieten ein Milliardengeschäft.

In diese Lücke prescht nun eine neue Aktiengesellschaft: Die Schweizerische Rückforderungs-Gesellschaft wurde bereits im April ins Handelsregister eingetragen. Jetzt nimmt sie offenbar ihre Geschäftstätigkeit auf.

Gegründet wurde das Unternehmen vom Zürcher Anwalt Hans Ludwig Müller sowie von Urs Trinkner, Managing Partner des Beratungsunternehmens Swiss Economics SE AG.

Unter Verweis auf das massgebliche Bundesgerichtsurteil zum Thema, das genau vor einem Jahr gefällt wurde, schreibt Müller: «Jeder Kunde einer Schweizer Bank muss sich angesichts dieser Bundesgerichtspraxis fragen, ob er mit seiner Bank einen Vermögensverwaltungsvertrag eingegangen ist und ob die Bank im Rahmen der Verwaltung Anlagefonds und/oder strukturierte Produkte gekauft hat. Wer beide Fragen mit ja beantwortet, der sollte seinen Anspruch auf Rückforderung überprüfen lassen.« Und auch er befindet: «Es geht summa summarum um Milliarden.»

«...nur, wenn Sie Geld von Ihrer Bank erhalten»

Da bekanntlich viele Banken in der Sache mauern, will sich die Schweizerische Rückforderungs-Gesellschaft nun darauf spezialisieren, die Kunden bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Man überprüft, ob ein Anspruch besteht, und übernimmt dann als Vertreterin die Kommunikation und die Verhandlungen mit der Bank.

Auf den ersten Blick ähnelt das Angebot von Müller und Trinkner also jenem aller anderen Anwälte, welche Klienten im Retro-Streit unterstützen. Ein entscheidender Punkt liegt allerdings in der Honorierung: «Sie bezahlen uns nur, wenn Sie Geld von Ihrer Bank erhalten», so das Versprechen der Rückforderungs-Gesellschaft auf der Website, die sie unter dem Namen «Swissreclaim» eine Website eingerichtet hat.

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