Wenn ein Hacker in private Computer oder staatliche Systeme eindringt, dann gilt dies als krimineller Akt. Wenn jedoch ein Staat seine Bürger bespitzelt, ist es zur «Wahrung der nationalen Sicherheit». Was ist richtig?

Der in Vaduz ansässige, liberale Think Tank European Center of Austrian Economics Foundation (ECAEF) hat in dieser Woche den 8. Vernon Smith Prize verliehen. Die Ausschreibung stand unter dem Titel: «Edward J. Snowden: Held oder Schurke?»

Tatsächlich kriminell?

Damit stellte sich die Frage: Wer ist nun Held, wer ist Schurke, wer ist keines von beidem? Ist das Handeln Edward Snowdens – mit dem erst die weltweit stattfindenden Abhör- und Ausspäh-Aktionen grosser Staaten an die breite Öffentlichkeit gelangt sind – tatsächlich kriminell? Oder ist Snowdens Handlung vielleicht «im öffentlichen Interesse» zu werten?

Am 15. Februar fand die Verleihung des 8. Vernon Smith Prize statt. Dabei hatte im Vorfeld eine Fachjury die eingereichten Essays begutachtet und schliesslich folgende drei Preisträger bestimmt:

  • Daniel Wolfgang Issing, Deutschland
  • Demelza Hays, USA
  • Mats Ekman, Finnland

Die Auszeichnung der Preisträger übernahm Prinz Philipp von Liechtenstein.

  • Daniel Wolfgang Issing beleuchtet in seinem Essay als Grundlage verschiedene Aspekte: was beinhaltet Heldentum? Waren die Handlungen der amerikanischen National Security Agency (NSA) rechtswidrig? Wie mutig war Snowden’s Handlung? Aufbauend auf dieser Grundlage folgert Issing, dass Informationen kein knappes Gut sind und deshalb kaum je wirklich privates Eigentum sein können.
  • Demelza Hays, sie studiert an der Universität Liechtenstein, beschreibt sehr eingehend die Ausspäh-Aktivitäten der NSA, die Snowden schliesslich dazu bewegt haben, das Verhalten der NSA an die Öffentlichkeit zu bringen. Alsdann geht sie der Frage nach, was höher zu gewichten sei: die allgemeine Sicherheit oder die persönliche Privatsphäre.
  • Mats Ekman argumentiert in seinem Essay mit dem Recht auf Eigentum und schlussfolgert dass die NSA mit Hilfe von Ausspäh- und Abhöraktionen auf illegitimem Weg an persönliche Daten gelangt ist und somit zum einen nicht wirklich eine «ownership» an diesen Daten geltend machen könne.
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