Schon nur die Gerichtsgebühren für Scheidungen können ins Geld gehen. Wie sich zeigt, gilt das für einen Schweizer Finanzplatz besonders.

Die drohenden Gerichtsgebühren sind wohl die kleinste Sorge von Eheleuten, die sich scheiden lassen wollen. Dennoch kostet auch dieser Posten schnell einmal Hunderte von Franken – und ist in Zürich besonders teuer, wie der Vergleichsdienst Comparis.ch ermittelte.

Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren für kinderlose Ehepaare reicht die Spanne der Gebühren dabei von 600 Franken in Genf bis 2’400 Franken in Zürich. In der Romandie und im Tessin sind Scheidungsgebühren generell tief. Der Grossteil der Gerichte erhebt minimale Gebühren zwischen 1’500 und 1’800 Franken. 2’000 Franken und mehr kostet eine Scheidung in Sissach, Bern und Schaffhausen, so die Erhebung.

Gerichtsstand-Arbitrage

Das führt unweigerlich zu Scheidungstourismus – oder aus Sicht von Bankern, Arbitrage. Scheidungswillige Eheleute mit Wohnsitz an Orten in unterschiedlichen Bezirken reichen das Scheidungsbegehren jeweils am Wohnort des Partners ein, dessen zuständiges Gericht die tieferen Scheidungsgebühren ansetzte. Der Kanton Graubünden hat deswegen bereits einheitliche Gebühren auf seinem Gebiet eingeführt.

Was hingegen für begüterte Finanzer kaum zu tragen kommen dürfte, ist ein Vorschuss vom Staat: Wo die Mittel für die Scheidungs- oder Anwaltsgebühren fehlen, springt dieser mit Sozialhilfe-Geldern ein.

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.54%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    18.88%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    27.99%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.59%
pixel