Oft werden Fidleg und Finig im gleichen Satz mit MiFID II genannt. Zwar sind die Ziele ähnlich, doch die neuen Regulierungen stellen punkto Schulung und Reporting einige Herausforderungen.

Von Tobias Wehrli, Leiter Intermediaries der VP Bank Gruppe Gruppe, Vaduz

Im Jahr 2014 bebte die Welt der Intermediäre (External Asset Manager, EAM) kurz massiv. Diverse Referenten kündigten düstere Prognosen für die EAMs an. Es war die Rede von einer Konsolidierung der Vermögensverwalter-Landschaft der mehr als 2'500 Firmen auf wenige Hundert.

Eine solche Konsolidierungswelle war in Deutschland bereits zu beobachten gewesen, als 1998 nach Einführung des 3. Kapitalmarkt-Förderungsgesetz der Bestand von Vermögensverwaltern von 1'429 auf 443 bis 2002 einbrach. Das schreckte alle auf – die Depotbanken, die Vermögensverwalter und die Selbstregulierungsorganisationen – da dies substanzielle Einbussen auf allen Seiten hätte haben können.

Reissender Tiger

Oktober 2018 – alle haben mitgewirkt, und es wurde aktiv auf die Regulierung Einfluss genommen. Ein Hoch auf die Schweiz und deren Vertreter aus der Reige der Vermögensverwalter.

Was ursprünglich fast noch herausfordernder gewesen wäre wie MiFID II – so quasi ein reissender Tiger – hat sich zu einer Hauskatze gemausert. Auch wenn eine Hauskatze viel Aufmerksamkeit, Verantwortung und Organisation erfordert, ist dies dennoch zu bewerkstelligen.

Wie schon die Einführung von MiFID II – dem Tiger – stellt auch Fidleg/Finig die Branche vor Herausforderungen punkto IT, Schulung und Reporting. Obwohl heute bereits einige Intermediäre für ausländische Kunden den MiFID II-Standard anwenden, bedingt die Einführung von Fidleg/Finig noch einiges an Informationsaufwand gegenüber den Kunden der Intermediäre.

Hauskatze mit scharfen Krallen

In den Regelwerken Fidleg/Finig werden gegenüber MiFID II zwar einige Aspekte nicht berücksichtigt, wie das Verlustschwellen-Reporting, die Zielmarkttests oder das Thema Retrozessionen, bei dem sich die Schweiz kulanter zeigt.

Auch muss nicht jedes Telefonat mit dem Endkunden aufgezeichnet werden – ein Segen für die Datenspeicherung. Dennoch stellt Fidleg in den Bereichen Kundensegmentierung und Investment Suitability doch einige speziellere Anforderungen an die Institute.

So ist beispielsweise ein Opting-out (die Umklassifizierung von Privatkunden auf professionelle Kunden) unter Fidleg und MiFID ll nicht identisch vorzunehmen. Die Bedingungen der Umklassifizierung kommen auf kein gemeinsames Minimum.

Vorteile von Fidleg/Finig

Analog der Idee von MiFID II sollten der Kundenschutz erhöht und die Transparenz verbessert werden. Ob dies wirklich der Fall ist, oder ob es auch nur eine quasi Bevormundung des Kunden ist, wird sich erst noch zeigen müssen. Allerdings bringt uns die Regulierung dazu, alle Prozesse zu überdenken, effizienter zu arbeiten und Kooperationen kennen und schätzen zu lernen.

Sei dies durch IT-Systeme, die einige Reportingpflichten übernehmen, sei es durch Drittanbieter von Compliance-Dienstleistungen oder durch Depotbanken, die sich dem Thema Intermediäre verschrieben haben.

Die VP Bank mit der klaren strategischen Ausrichtung auf das Vermögensverwalter- und Treuhandgeschäft hat bereits verschiedene Hilfestellungen für Intermediäre im MiFID II-Umfeld angeboten und hat die gleiche Zielsetzung auch bei Fidleg/Finig. Aus unserer Sicht wird auch das Zusammenspiel von Vermögensverwaltern untereinander noch aktiver – getreu mit Motto Hilfe zur Selbsthilfe, und gemeinsam ist man stärker.

Nächste Schritte

Am 24. Oktober 2018 eröffnete der Schweizer Bundesrat die Vernehmlassung zur Verordnung von Fidleg/Finig, die bis zum 6. Februar 2019 dauerte. Im Sommer 2019 wird die Detailausgestaltung bekannt werden, nach der sich der Finanzsektor auszurichten hat. Allerdings rechnen wir nicht mit gravierenden Änderungen zu den aktuellen Ausführungen.

Im Februar haben wir bereits eine erste Grobinformation für unsere Kunden abgehalten und werden dies im Sommer – nach Bekanntgabe der Details – noch weiter ausführen. Ebenfalls fördert die VP Bank als Depotbank aktiv den Austausch mittels 35 geplanten Anlässen im Jahr 2019, an denen wir Vermögensverwalter, Treuhänder, Versicherungen und Anbieter von IT-Lösungen zusammenbringen.

Alle Ausführungen zum Thema Fidleg/Finig sind ausserdem im geschützten Bereich «ProLink» auf der Webseite der VP Bank zu finden. Möchten Sie Zugang zu diesem Bereich oder sind interessiert, an einem der geplanten Veranstaltungen teilzunehmen? So nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Tobias Wehrli ist Leiter Intermediaries der VP Bank Gruppe, Vaduz Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!