Die Grossbank liess sich insgeheim ein Sonderrecht garantieren: Kein anderes Unternehmen darf in Zürich die Wirtschaftswissenschaften ähnlich stark sponsern wie die UBS.

Das Sponsoring der Uni Zürich durch die UBS, im April 2012 verkündet, weckte bekanntlich schon viel Widerstand: In einem «Zürcher Appell» nahmen über 1'000 Wissenschaftler den 100-Millionen-Vertrag zum Anlass, gegen diese Art von Kooperation zwischen einem Unternehmen und einer Universität zu protestieren.

Teile des Sponsoring-Abkommens zwischen UBS und Uni Zürich wurden bislang geheimgehalten. Jetzt aber mussten weitere Passagen freigegeben werden, und man erfährt:

  • Die UBS kann einen ihrer Verwaltungsräte in den Beirat des Volkswirtschaftlichen Departements der Universität Zürich entsenden.
  • Nicht nur die UBS Foundation (wie zuvor meist dargestellt), sondern die Bank selbst bedingte sich eine intensive Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlern des neuen »UBS Center« aus.
  • Der Vertrag hält auch fest, dass die Universität Zürich in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit wenn immer möglich auf das Sponsoring verweisen solle.
  • Die Universität richtet einen «UBS International Center»-Hörsaal ein.

»Die Zeit« und die »Wochenzeitung« gingen gegen die Geheimpassagen vor und zwangen die Universität nun, weitere Teile publik zu machen. Dieser teilentschwärzte Vertrag liegt nun vor, und wie »Die Zeit« in einer Vorabmeldung berichtet, kommen noch eine Reihe weiterer Details hinzu. 

Der wohl brisanteste Punkt: Die UBS hat sich ein erhebliches Exklusivitätsrecht erkauft. «Die Uni Zürich darf im Bereich der Wirtschaftswissenschaften kein Sponsoring für ein Institut oder Research Center annehmen, das ähnlich gross ist wie jenes der UBS», so der Beitrag der «Zeit» (erscheint am 28. November/Facebook-Link). Zugelassen sei lediglich noch das Sponsoring von einzelnen Lehrstühlen.

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