Die Société Générale sieht sich unvermittelt mit einer Milliardenklage konfrontiert: Absender ist Jerôme Kerviel, jener Händler, den die französische Bank zwingen wollte, Milliarden von Verlusten zurückzuzahlen.

Es mutet grotesk an, aber die Klage ist am Donnerstag in einem Pariser Arbeitsgericht eingereicht worden. Jerôme Kerviel verklagt darin seine frühere Arbeitgeberin Société Générale auf sage und schreibe 5,7 Milliarden Euro Schadenersatz wegen ungerechtfertigter Kündigung.

Man erinnert sich: Kerviel hat im Alleingang der französichen Grossbank einen Handelverslust von 4,9 Milliarden Euro eingebrockt. 2008 war er dafür entlassen worden und später von einem Gericht dazu verurteilt worden, den Schaden der Banken wieder zurückzuzahlen.

Wie du mir, so ich dir – damit begründete Kerviels Anwalt David Koubbi gemäss Nachrichtenagentur «Bloomberg» die Klage. Schliesslich habe Société Générale zuerst Schadenersatz eingefordert – ohne Beweis, dass Kerviel tatsächlich der alleinige Verursacher des Handelsverlustes gewesen sei.

Immer alleinige Schuld von sich gewiesen

Kerviel war auch zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, von der er fünf Monate absass. Auch die Rückzahlungen an Société Générale sind inzwischen sistiert. Der Franzose hat immer wieder beteuert, seine Handelsgeschäfte seien innerhalb der Bank bekannt gewesen, die Verantwortung für denVerlust liege damit auch beim Management. Ausserdem hat er die Höhe des Verlustes 4,9 Milliarden Euro bestritten – mehrere Gerichte hatten anders geurteilt.

Der eigentlich als abgeschlossen geltende Fall war aber bereits vergangenes Jahr wieder eröffnet worden, nachdem eine Ex-Polizistin ausgesagt hatte, auf sie sei Druck ausgeübt worden, bei ihren Ermittlungen ausschliesslich auf die Einzeltäter-Version zu zielen.

Société Générale, die vom französischen Finanzministerium wegen des Verlustes mit milliardenhohen Steuerrabatten «beschenkt» wurde, reagierte auf Kerviels Klage mit den Worten: «Das ist eine absurde Forderung, die jeglicher Grundlage entbehrt.»

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