Der Schweizerische Bankpersonalverband und die Personalkommissionen der Banken lehnen die Ausweitung der Höchstarbeitszeit pro Tag auf 15 Stunden und auf 60 Stunden pro Woche mit aller Deutlichkeit ab.

Die «Plattform» der Arbeitnehmerverbände Angestellte Schweiz, Kaufmännischer Verband, Schweizer Kader Organisation SKO und der Zürcher Gesellschaft für Personal-Management (ZGP) hatten unlängst eine Modernisierung des Arbeitsgesetzes für Arbeitnehmende mit hoher Arbeitszeitautonomie gefordert.

Dabei ginge es auch darum, die Ruhe- und Arbeitszeitvorschriften zu vereinfachen. Konkret: Ausdehnung des täglichen Arbeitszeitraums auf 15 Stunden und dementsprechend eine mögliche Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden (im Durchschnitt über 4 Wochen jedoch 11 Stunden). Parallel dazu aber auch: Das Recht auf örtliche Flexibilität (etwa Home Office), insbesondere im Überzeitbereich.

Belastung am Arbeitsplatz stark gestiegen

Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) und die Personalkommissionen der Banken lehnen eine solche Ausweitung der Höchstarbeitszeit mit aller Deutlichkeit ab, wie einem Communiqué vom Freitag zu entnehmen ist. Die mit diesem Vorschlag einhergehende Diskussion im Parlament wurde aus Sicht des SBPV zudem sehr einseitig angeheizt. Anlässlich der regelmässig stattfindenden Tagung der Präsidenten der Personalkommissionen der Banken, wurde deshalb eine Resolution verabschiedet und beim Staatsekretariat für Wirtschaft Seco eingereicht.

In den letzten Jahren sei die psychische Belastung am Arbeitsplatz stark gestiegen – gerade im Dienstleistungssektor, den die «Plattform» mit ihren Vorschlägen anvisiert, wie der SBPV weiter schreibt. Werde nun aber die mögliche Arbeitsdauer massiv ausgedehnt und damit gleichzeitig die Erholungszeit reduziert, sei die Gesundheit der Angestellten in Gefahr.

Flexibilität schon heute möglich?

Die Personalkommissionen sind der Meinung, dass das Arbeitsgesetz bereits viele Möglichkeiten für die Gestaltung von flexiblen Arbeitsmodellen biete und so heute schon den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerecht werde. Die Personalkommissionen des Bankpersonals rufen darüber hinaus in Erinnerung, dass die letzte wichtige Revision des Arbeitsgesetzes am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist.

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