Gegenüber Kunden mit einem ausländischen Domizil verlangen die hiesigen Banken schon länger einen Nachweis der Steuerehrlichkeit. Nun nimmt die UBS auch Schweizer Kunden ins Visier.

Als Folge der Steuerkonflikte mit den USA, Deutschland und anderen Staaten sind die Schweizer Banken dazu übergegangen, von Kunden mit einem Domizil im Ausland einen Nachweis einzufordern, der belegt, dass es sich um versteuerte Gelder handelt.

Gleichzeitig soll die grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung mit Hilfe des globalen Standards für den Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) verhindert werden. Bis jetzt haben sich fast 150 Länder, darunter die Schweiz, zur Übernahme dieses Standards bekannt.

UBS verlangt Deklarationsnachweis

Das Schweizer Bankgeheimnis für «Inländer» ist aber vom AIA ausgenommen. Gleichwohl verlangt die UBS nun neu auch von gewissen Schweizer Kunden einen Nachweis der Steuerehrlichkeit, wie die «Finanz und Wirtschaft» (Artikel bezahlpflichtig) am Donnerstag berichtete.

Im Visier stehen laut Bericht Personen mit Domizil Schweiz, die bei der UBS entweder ein Nummernkonto haben, die Post banklagernd wünschen oder wirtschaftlich Berechtigte einer Offshore-Struktur sind. Die UBS bestätigte die Informationen auf Anfrage, ohne jedoch weitere Details zu nennen.

Dem weiteren Vernehmen nach sind rund hundert Kunden bereits kontaktiert worden. Diese seien verpflichtet, einen Nachweis in Form eines Auszugs der Steuererklärung oder einer Bestätigung durch einen Steuerexperten vorzulegen. Diese neue, landesweite Regelung ist seit Anfang dieser Woche in Kraft.

Gehässiger Streit im Gang

Andere Banken gehen nicht so weit. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) erwartet zwar von ihren Kunden die Bereinigung allfälliger steuerlicher Altlasten und unterstützen sie dabei, lautet ein Grundsatz im Leitbild der ZKB. Von einem schriftlichen Nachweis ist aber nicht die Rede. 

Ähnlich klingt es bei der Credit Suisse (CS): Steuerkonformität sei Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung mit der Credit Suisse. Die Bank hält dies in ihren Kontoeröffnungsverträgen und den AGB klar fest. Sie will Geschäfte nur mit Kunden tätigen, die ihre Vermögenswerte vollständig deklariert haben. 

Grundsätzlich kratzt die UBS hierzulande an einem Tabu. Denn bislang war es allein Sache zwischen dem Fiskus und dem Bürger, ob er seine Steuern zahlt oder nicht. In diesem Kontext ist unter hiesigen politischen Parteien ein gehässigter Streit um den weiteren Bestand des Inland-Bankgeheimnisses im Gange. Politische Parteien linker Couleur sähen dieses gerne abgeschafft – bislang konnten sie sich aber nicht durchsetzen.

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