Ein Gericht entschied, dass der ehemals in Florida tätige Broker seinen Einstellungsbonus retournieren muss. Aber auch die UBS muss zahlen.

Richard E. Lee verliess die UBS im August 2008, nur ein Jahr nachdem er eingestellt worden war. Normalerweise sind Vorab-Bonuszahlungen von neu eingestellten Mitarbeitern vertraglich mit einer Mindestdauer des Engagements verbunden. Diese beträgt zwischen 7 und 10 Jahren.

Zu späte Rückforderung?

Ein solches Abkommen war auch im Fall von Lee getroffen worden, weshalb die UBS das Geld nach Lees Demission vor Gericht zurückforderte. Lee machte indessen geltend, dass er nach seinem Abgang bei der UBS keinen neuen Job annahm und darüber hinaus die Schweizer Grossbank den Betrag erst ein Jahr später eingefordert habe.

Das Gericht entschied nun, dass Lee den ausgehandelten Vertrag gebrochen habe und deshalb die ursprünglich erhaltenen 609’922 Dollar zurück bezahlen müsse.

Trotz Zahlung ist die UBS zufrieden

Gleichzeitig sprach das Gericht aber die UBS der ungerechtfertigten Bereicherung für schuldig und ordnete an, dass die Bank dem Angeklagten 300’000 Dollar bezahlen müsse.

Lee war vor seinem Kurzeinsatz bei der UBS zehn Jahre für Merrill Lynch und ebenso lange für Dean Witter Reynolds tätig gewesen. Eine Sprecherin der UBS gab an, die Bank sei mit dem richterlichen Urteil zufrieden, wie einem Beitrag der Nachrichtenagentur «Dow Jones» zu entnehmen ist.

 

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