Erst Turbulenzen um den Milliardenabschreiber auf der Investmentbank und nun die Bestätigung vor Gericht: Enttäuschte Anleger können der Credit Suisse zum Verhängnis werden.

Kein vorzeitiges Ende für die Klage von Investoren gegen die Schweizer Grossbank Credit Suisse (CS): Ihr Antrag auf Klageabweisung wurde von einer US-Richterin abgewiesen, wie die Nachrichtenagentur «Reuters» berichtete.

Die Klagen gehen auf zwei Abschreibungen zurück, welche die CS im Jahr 2016 auf illiquiden Positionen im Handelsgeschäft vornehmen musste und die in der Folge zu einem weiteren Verlust der Bank geführt haben, wie finews.ch damals auch berichtete.

Kursverlust zur Folge

Weil die Bank kurze Zeit vorher eine Kapitalerhöhung durchgeführt und den damaligen Kapitalgebern ihr Handelsgeschäft und insbesondere den Credit-Bereich als hochprofitabel anpriesen hatte, fühlten sich einige der Geldgeber getäuscht. Unter ihnen die vier Hauptkläger, Pensionskassen aus den USA, die durch den auf den Abschreiber folgenden Kursverlust von 11 Prozent viel Geld verloren haben.

Die Credit Suisse sagte damals, jegliche Haftungsansprüche seien unbegründet, der damalige Emissionsprospekt habe alle Anforderungen erfüllt. Die Führungsriege um CEO Thidjane Thiam habe ausserdem nichts von der Grösse und Höhe dieser illiquiden Handelspositionen gewusst.

Die neuste Entwicklung in den USA wertet die Credit Suisse aber als Erfolg und nicht als Rückschlag. Ein Sprecher der Bank sagt, die zuständige Richterin habe den Grossteil der gegen die Bank erhobenen Anschuldigungen zurückgewiesen und damit die Sicht der Credit Suisse bestätigt. Und: «Wir sind überzeugt, dass wir auch gegen die wenigen verbleibenden Vorwürfe starke rechtliche und faktische Argumente haben.»

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