Finma ficht das AT1-Urteil vor Bundesgericht an

Die Finma will es wissen. Sie zieht den am Dienstag publizierten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur Abschreibung der Additional-Tier-1-Instrumente (AT1) der Credit Suisse im Nominalwert von insgesamt 16,5 Milliarden Franken an das Bundesgericht weiter, wie einer Mitteilung vom Mittwoch zu entnehmen ist. Man werde den Entscheid innerhalb der Beschwerdefrist von 30 Tagen anfechten.

Das BVGer ist zum Schluss gekommen, dass die entsprechende Verfügung der Finma keine gesetzliche Grundlage hat. Daher hat es die Verfügung aufgehoben, die Frage einer Entschädigung aber offengelassen.

Das Urteil wird weit herum als Ohrfeige für den Bundesrat, das Finanzdepartement und die Finma interpretiert. Angesichts der Bedeutung des Falls war damit zu rechnen, dass der Entscheid weiterzogen wird. Nicht unbedingt zu erwarten war, dass dies so rasch geschieht. Neben der Finma (Vorinstanz) stand im Verfahren vor dem BVGer auch die UBS auf Seiten der Beschwerdegegner.