Die Schweizer Grossbank UBS muss den französischen Beamten 45'000 Datensätze von Kunden aushändigen. So will es das Bundesgericht. Das Institut setzt sich aber weiterhin zur Wehr und leitet «angemessene Schritte» ein.

Es war ein herber Schlag ins Gesicht: Im letzten Juli hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gutgeheissen und somit bestätigt, dass die Grossbank UBS rund 45'000 Daten von französischen Kunden an die Behörden nach Paris schicken muss.

Die französischen Steuerfahnder waren mit einem Amtshilfegesuch an ihre Schweizer Kollegen gelangt, da sie den Verdacht hegten, dass die Grossbank französischen Staatsangehörigen bei der Steuerhinterziehung geholfen, ja diese sogar dazu ermutigt hatte. Die ESTV wollte bereits damals dem Gesuch entsprechen, die Bank wehrte sich aber erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht, da es das Gesuch als «Fishing Expedition» betrachtete, also dass Frankreich nach Informationen suche, ohne konkrete Hinweise zu haben.

Spezialitätsprinzip muss eingehalten werden

Wie finews.ch im letzten Juli berichtete, sah dies das Bundesgericht, an das die ESTV nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gelangte, anders, wenn auch nur mit drei zu zwei Stimmen. Folglich muss die UBS nun liefern. Bereits im Juli sagte sie in einem Kommentar, unabhängig vom Urteil sei es wichtig, «dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die Einhaltung des Spezialitätsprinzips sicherstellt, bevor sie Daten teilt.»

Das Spezialitätsprinzip ist eine Regel aus der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, das besagt, dass von einem Staat im Rahmen einer Amtshilfe an einen anderen Staat verschickte Informationen grundsätzlich nur im Strafverfahren, welches dem Ersuchen zugrunde liegt, verwendet werden dürfen.

In seinem Urteil hat auch das Bundesgericht festgehalten, dass die Daten nicht im Geldwäschereiverfahren Frankreichs gegen die UBS verwendet werden dürfen, bei dem das Institut mit 4,5 Milliarden Euro gebüsst wurde und dessen nächste Runde dank dem Coronavirus erst 2021 stattfinden wird.

Ohne Zusicherung keine Daten

Wie es in Artikeln von «CH Media» am Freitag hiess, wird der Datenaustausch in den nächsten Tagen vollzogen. Und genau an diesem Prinzip will die Bank nun festhalten, wie sie erklärte: «Wir werden angemessene Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass keine Daten an die französischen Steuerbehörden geliefert werden, solange keine ausreichende Zusicherung der französischen Behörden vorliegt, dass die Daten ausschliesslich im Rahmen des am 26. Juli 2019 gefällten Urteils des Bundesgerichtes verwendet werden.»

Welche Massnahmen die Grossbank nun ergreifen wird, um bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein Machtwort zu sprechen, ist bisher unklar. Auch, wie die Schweizer Behörden sicherstellen wollen, dass die Daten unter den französischen Beamten nicht trotzdem munter geteilt und weiterverschickt werden.

 

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