Der Prozess im Steuerstreit zwischen der UBS und Frankreich geht in die nächste Runde.

Der nächste Termin ist der 27. September 2023. Dann will der französische Kassationsgerichtshof die Berufung der Schweizer Bank gegen ihre Verurteilung zu einer Zahlung von 1,8 Milliarden Euro prüfen, wie die französische Nachrichtenagentur «AFP» am Mittwochabend berichtete. 

Sie bezieht sich dabei auf Angaben aus Justizkreisen. Das oberste französische Gericht habe in dem Berufungsverfahren die korrekte Anwendung des Rechts zu überprüfen, nicht aber die Fakten, schreibt die «AFP» weiter. Im Anschluss daran wird es vermutlich Wochen beraten, bevor es zu einer Entscheidung kommt.

Illegale Aktivitäten

Die UBS war Ende 2021 in zweiter Instanz wegen Beihilfe zur Geldwäscherei schuldig gesprochen worden. Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Schweizer Grossbank zwischen 2004 und 2012 illegal bei reichen französischen Steuerzahlern geworben hatte, um sie zur Eröffnung von unversteuerten Konten in der Schweiz zu bewegen.

Das Berufungsgericht blieb allerdings klar unter dem erstinstanzlichen Urteil von 2019, das die UBS zu einer Zahlung von 4,5 Milliarden Euro verurteilt hatte. Die Geldstrafe aus dem zweitinstanzlichen Urteil setzt sich zusammen aus einer Strafzahlung von 1 Milliarde sowie einer Zahlung von 800 Millionen Euro Schadensersatz an den französischen Staat.

Bereits 800 Millionen Euro bezahlt

Durch die Berufung der UBS seien zwar die strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt worden, nicht aber der zivilrechtliche Teil, schreibt die «AFP». Das französische Finanzministerium bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur, dass der Schadenersatz von 800 Millionen Euro von der Bank bereits bezahlt worden sei.

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