Die Geschäftsleitung der früheren Raiffeisen-Führung unter Bankchef Pierin Vincenz erhielt während Jahren einen grossen Teil ihrer Salärzahlungen über ein externes Anwaltskonto. Nun zeigt sich, dass auch der Leiter der internen Aufsicht Teile seines Monatslohns und den gesamten Bonus über dieses Konto des Anwaltsbüros von Eugen Mätzler erhielt.

Gemäss «NZZ am Sonntag» (Artikel hinter Bezahlschranke) sollen so mehr als 3 Millionen Franken an den Revisor geflossen sein. Der damalige Leiter des Prüf- und Risikoausschusses, der fachlich für ihn zuständig war, bestätigt die Höhe von dessen Entschädigung.

Er habe aber nicht gewusst, über welche Kanäle diese ausbezahlt wurde. Dass hier das Mätzler-Konto involviert war, erachtet er als «No-Go». Die so gehandhabte Bezahlung ist heikel und dürfte Wasser auf die Mühlen von Vincenz’ Verteidiger Lorenz Erni im laufenden Strafrechtsprozess sein.

In seinem Plädoyer am 28. Januar 2022 argumentierte Erni, Pierin Vincenz’ Handlungen seien alle im damaligen System der Raiffeisen möglich ge­wesen und somit von vielen Mitwissern der Bank getragen worden. Tatsächlich erwähnte die Staatsanwaltschaft keine heiklen Handlungen anderer Raiffeisen-Banker in ihrer Anklage. Auf der anderen Seite machte Erni die Dominanz des charismatischen Bündners innerhalb der Bank in seinem Plädoyer deutlich kleiner, als sie es wohl war.

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