Im Cum-Ex-Skandal ziehen deutsche Banker vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das ist gar nicht so ungewöhnlich.

Zwei Gesellschafter der Hamburger Warburg Bank haben am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg Beschwerde eingereicht. Wie das deutsche «Handelsblatt» (Artikel bezahlpflichtig) berichtete, sehen sie sich in ihren Menschenrechten verletzt.

Die beiden Banker machen geltend, dass sie in Zusammenhang mit mehreren Gerichtsprozessen im Cum-Ex-Skandal um milliardenschweren Steuerbetrug massiven Vorverurteilungen zum Opfer gefallen waren; in der Folge seien sie in ihren Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden. 

Die UBS blitzte in Strassburg ab

Die Beschwerde mutet ungewöhnlich an, ist aber auch bei Prozessen im Wirtschaftsbereich Gang und Gäbe. Das Ziel: Urteile umzustossen, die in einem der 47 Länder erging, welche die Europäische Menschrechtskonvention ratifiziert haben. Den Weg schlug im Jahr 2015 auch die Schweizer Grossbank UBS im Steuerstreit mit Frankreich ein – allerdings vergeblich.

Der deutsche Bundesgerichtshof hatte 2021 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Cum-Ex-Transaktionen schon immer betrügerisch gewesen seien. Dabei wurden Aktien rund um den Dividendentermin hin und her gehandelt, und anschliessend gleich mehrfach eine unberechtigte Steuerrückerstattung beantragt. Der durch diese Geschäfte entstandene Schaden für den deutschen Staat wird auf mehr als 10 Milliarden Euro geschätzt.

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