Der frühere UBS-Kunde hat vor Gericht einen Sieg gegen die Grossbank errungen. Sie muss ihm seinen Verlust von sieben Millionen Franken rückerstatten.

Die Geschichte des ehemaligen UBS-Kunden beginnt am 1. September 2008. An diesem Tag habe der Kunde der UBS einen schriftlichen Auftrag erteilt, sie solle alle Wertschriften seiner Gesellschaft mit Sitz in Hongkong verkaufen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet.

Weil aber bereits eine Untersuchung der amerikanischen Steuerbehörde (IRS) gegen den Kunden im Gange war, weigerte sich die Schweizer Grossbank, den Auftrag auszuführen.

Die Sperre auf dem Konto wurde rund einen Monat später aufgehoben und die Wertschriften wurden verkauft. Hätte die Grossbank die Papiere hingegen an dem Datum veräussert, an dem der Kunde den Auftrag gegeben hatte, hätte dieser anstatt 19,9 Millionen Franken 26,8 Millionen Franken erhalten.

Für die Differenz von 6,98 Millionen Franken hat der Kunde daraufhin Klage gegen die Grossbank erhoben und nun vom Bezirksgericht Zürich recht bekommen.

«Die Beklagte hat eine Vertragsverletzung begangen, indem sie die Verkaufsinstruktion des Klägers nicht befolgt hat», begründen die Richter ihr Urteil gegenüber der «NZZ».

 

 

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