Hans Bodmer tritt per sofort aus dem Verwaltungsrat der Hyposwiss Privatbank zurück. Er will eine sachliche Aufklärung der Vorwürfe ermöglichen.

Hans Bodmer hat heute dem Verwaltungsrat der Hyposwiss seine Demission aus dem Gremium bekannt gegeben, wie das Mutterhaus, die St. Galler Kantonalbankk (SGKB), am Freitag mittelte.

Im Nachgang zu Gesprächen mit dem Verwaltungsratspräsidenten der Hyposwiss, Roland Ledergerber, habe Hans Bodmer seinen Rücktritt angeboten, heisst es weiter. Bodmer wolle mit seinem Rücktritt eine sachliche Aufklärung der zur Zeit gegen ihn laufenden Vorwürfe ermöglichen, ohne dabei die Hyposwiss Privatbank zu belasten.

Rücktritt erfolgt per sofort

In Übereinstimmung mit dem Gremium wurde beschlossen, dass der Rücktritt per sofort erfolgt.

Die via Medien transportierten Vorwürfe gegen Hans Bodmer und die Kontroverse um den russischen Rohstoffproduzenten Norilsk Nickel beziehen sich auf eine Zeitperiode, in welcher er nicht als Verwaltungsrat der Bank tätig war, wie die Bank weiter schreibt.

Unbegründete Vorwürfe?

Die Bundesanwaltschaft habe betreffend der in diesem Zusammenhang eingegangenen Strafanzeige eine «Nichtanhandnahme»-Verfügung ausgesprochen und keine Untersuchung eröffnet.

Die in der Strafanzeige geltend gemachten Vorwürfe werden von der Bundesanwaltschaft als nicht begründet beurteilt, wie die SGKB weiter schreibt.

Keine Strafanzeige gegen Hyposwiss

Die St. Galler Kantonalbank hält fest, dass weder gegen sie noch gegen die Hyposwiss Privatbank eine strafrechtliche Anzeige vorliegt. Dies sei von der Bundesanwaltschaft in einem Schreiben bestätigt worden.

Nach Ablehnung durch die Bundesanwaltschaft hat die Streitpartei eine Anzeige bei der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma gegen die verantwortlichen Organe der Hyposwiss Privatbank deponiert.

Abklärungen der Finma

Wie in solchen Fällen üblich hat die Finma dazu eine Stellungnahme bei der Hyposwiss eingefordert. Es liegt im Interesse der St.Galler Kantonalbank, mit der Finma zusammenzuarbeiten und die Anschuldigungen so rasch wie möglich zu klären.

Sie hält ausdrücklich fest, dass es sich dabei weder um eine strafrechtliche Anzeige noch um eine strafrechtliche Untersuchung handelt.


Lesen Sie dazu den Artikel aus dem «Tages-Anzeiger», der den ganzen Fall ins Rollen brachte unter diesem Link.

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