Erstmals meldet sich Oskar Holenweger zu Wort. Der Bankier war im Dezember 2003 wegen Verdachts auf Geldwäscherei verhaftet worden. Sein Fall ist ein düsteres Kapitel in der Schweizer Justizgeschichte.

Nun bereitet der 67-jährige Zürcher Oskar Holenweger eine Staatshaftungsklage gegen die Eidgenossenschaft vor. «Es geht um Schadenersatz», sagt Holenweger im ersten Interview seit seiner Verhaftung vor acht Jahren im «Tages-Anzeiger Magazin».

Das könnte den Bund einen zweistelligen Millionenbetrag kosten.

Heikle Rolle der EBK

Wie erst jetzt bekannt wird, zwang ihn die Eidgenössische Bankenkommission, (EBK) seine Bank «mit grossem Verlust» zu verkaufen und verhängte ein Berufsverbot gegen ihn.

Die Bundesanwaltschaft hatte Holenweger der Geldwäscherei für Drogenkartelle bezichtigt und einen kolumbianischen Drogenbaron auf ihn angesetzt. Das Bundesstrafgericht sprach den Bankier im April auf der ganzen Linie frei und bezeichnete das Vorgehen der Bundesanwaltschaft als unrechtmässig.

Kurz bevor sie Anklage erhob, hatte die Bundesanwaltschaft laut Holenweger noch versucht, ihn zu einem Deal zu bewegen.

Martialische Aktion

In dem Interview schildert Holenweger nochmals, wie er noch vor Morgengrauen im Dezember 2003 von einer Sonderheit zu Hause überwältigt wurde. «Ich verstehe heute noch nicht, wieso sie (die Bundesanwaltschaft) eine so martialische Aktion durchgeführt hat. Was soll dieses Ramboverhalten einer Behörde? Die Unverhältnismässigkeit, die diesen Fall derart prägte, begann schon mit der allersten Aktion», sagt Holenweger.

Der Folge kam der Bankier in Untersuchungshaft, blieb aber stets seiner Absicht treu, alles daran zu setzen, dass die Wahrheit an den Tag kommt. Dabei erklärt er auch, weshalb er all die Jahre geschwiegen hat: «Bei diesen erfundenen Vorwürfen wäre jede Aussage kontraproduktiv gewesen.»

Schwere Vorwürfe an die Bundesanwaltschaft

Schwere Vorwürfe richtet Holenweger an die Bundesanwaltschaft, die über weite Strecken höchst unprofessionell und ausserhalb des Rechts operiert habe. Holenweger schildert dann, wie die Behörden einen Kriminellen und ehemaligen Informanten der USA auf ihn ansetzen.

Interessant dabei die Aussage Holenwegers, weshalb die Bundesanwaltschaft auf diesen Mann setzte: «Herr Roschacher (der damalige Bundesanwalt) machte 1998 in den USA den fatalen Fehler, Herrn Ramos in einem Interview mit der «New York Times» mit Namen zu nennen und ihn so zu verheizen. Er war als Spitzel nicht mehr zu gebrauchen. Damit stellte sich für die US-Behörden die Frage: Was machen wir mit Ramos? Es war Herr Roschacher, der auf die Idee kam, Herrn Ramos in die Schweiz zu schleusen. Der spätere Bundesanwalt Erwin Beyeler war als Chef der Bundeskriminalpolizei mitverantwortlich beim Entscheidungsprozess über das Einschleusen von Herrn Ramos.»

Holenweger prüft Staatshaftungsklage

Diese Vorwürfe sind brisant, zumal die Buchprüfungsgesellschaft KPMG Holenwegers Tempus Bank im Auftrag der EBK unmittelbar nach seiner Verhaftung untersucht hatte und nach 48 Stunden zum Schluss kam, «dass der Vorwurf der Geldwäscherei nicht stimmen konnte».

Wie Holenweger weiter erklärt, prüft er derzeit eine Staatshaftungsklage gegen die Eidgenossenschaft.

«Bei der Frage der Staatshaftung geht es am Schluss um Geld, um Schadenersatz. Schadenersatz für die entgangenen Einkommen während der letzten acht Jahre, für den Verkauf der Bank und auch noch für anderes», sagt Holenweger. Angesprochen auf eine solche Forderung schränkt er jedoch ein und sagt, es sei noch zu früh, darüber zu reden.

Grosser Verlust

Weiter behauptet Holenweger, dass er von der EBK gezwungen worden war, seine Bank «mit grossem Verlust» zu verkaufen. «Sie drohte, der Bank die Lizenz zu entziehen und ordnete dem Verwaltungsrat an, die Bank zu verkaufen», sagt der Bankier und bestätigt auch, dass ihm die EBK die Auflage gemacht habe, nicht mehr als Banker arbeiten zu können. «Selbstverständlich, ich hatte acht Jahre lang ein Berufsverbot.»

Und weiter erklärt Holenweger: «Es ist so, dass auch die EBK schon 48 Stunden nach meiner Verhaftung wusste, dass der Verdacht der Geldwäscherei vom Tisch ist. Die Wirtschaftsprüfer der KPMG durchleuchteten, wie schon erwähnt, meine Bank ja im Auftrag der EBK.»

Fazit: Erleichterung

Auf die abschliessende Frage, ob er denn nun nach dem Freispruch auf der ganzen Linie glücklich sei, antwortet Holenweger: «Das Wort glücklich passt nicht zum Abschluss dieses Verfahrens, das gehört in andere Kategorien des Lebens. Ich muss zuerst auch noch mehr Distanz zu dem finden, was mir angetan wurde — ohne Rücksicht auf die Wahrheit und ohne Rücksicht auf die Konsequenzen für mein Leben und für das Leben meiner Familie. Sagen wir es so: Ich bin erleichtert.»

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