Senior Manager Regime wird zu höheren Entschädigungen für Verwaltungsräte führen

Es geht zwar um ein Element der umstrittenen Verschärfung der Too-big-to-fail-Regulierung im Nachgang zum Untergang der Credit Suisse, doch steht das vom Bundesrat geplante Senior Manager Regime (Verantwortlichkeitsregime) etwas im Schatten der Debatte um die Eigenkapitalunterlegung von Auslandtöchtern.

Das geltende Recht verlangt für Massnahmen gegen Individuen einen direkten, kausalen Zusammenhang zwischen dem Verhalten einer Person und einem konkreten Regelverstoss und setzt daher aus Sicht der Behörden eine (zu) hohe Hürde. Insbesondere bei komplexen Organisationen wie Banken sei es «äusserst anspruchsvoll zu belegen, dass eine bestimmte Person direkt involviert war, eine problematische Entscheidung angestossen oder offensichtliche Risiken bewusst ignoriert hat,» hielt etwa Marlene Amstad, Präsidentin des Verwaltungsrats der Finma, in einem Referat im März fest.

«Organigramm wird rechtlich verbindlich gemacht»

Unter dem Senior Manager Regime werden die Rollen und Verantwortlichkeiten der Führungskräfte  in einem Übersichtsdokument klar definiert. Als Führungskräfte gelten dabei neben der Geschäftsleitung und wichtigen Funktionsträgern die Mitglieder des strategischen Leitungsgremium, also des Verwaltungs- bzw. Bankrats.

«Vereinfacht bedeutet die Einführung des Verantwortlichkeitsregimes im Kern, dass das bestehende Organigramm eines Instituts rechtlich verbindlich gemacht wird», führte Amstad im März aus.

Expertin für Weiterbildung im Bankenbereich

Wie wird sich das neue Verantwortlichkeitsregime auf die Anforderungen auswirken, die Banken an künftige Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte stellen (müssen)? Daniela Stehli-Wiederkehr ist seit 2003 Inhaberin und Geschäftsführerin der 1984 gegründeten Fachschule für Bankwirtschaft, die u.a. Weiterbildungskurse für Mitglieder von Bankverwaltungsräten anbietet. Sie ist auch selber als Verwaltungsrätin tätig, bei der Raiffeisenbank Zürich und bei der AZEK, der Ausbildungsorganisation der Swiss Financial Analysts Association (SFAA). Frühere berufliche Stationen waren die UBS und Julius Bär.

Im Frühling 2026 hatte Stehli-Wiederkehr eine Studie zur Thematik der Bankverwaltungsräte publiziert, mit einer Analyse des Status quo und Empfehlungen. finews berichtete damals darüber und hat sie nun zum Gespräch getroffen, das sich nicht nur um das Senior Manager Regime drehte.


Frau Stehli-Wiederkehr, wie haben sich die Anforderungen an die Verwaltungsräte in den vergangenen Jahren geändert?

Die Anforderungen an Kenntnisse und Erfahrung sind deutlich gestiegen. Früher standen klassische Themen der Banksteuerung im Vordergrund, heute sind zusätzlich Cyber-Risikomanagement, künstliche Intelligenz (KI) und Digitalisierung relevant. Gleichzeitig beanspruchen die klassischen Verwaltungsratsaufgaben – etwa die Behandlung von Geschäfts- und Prüfberichten, Risikotoleranzvorgaben und regulatorischen Anforderungen – weiterhin einen grossen Teil der verfügbaren Zeit. Eine Herausforderung besteht angesichts des umfangreichen Pflichtstoffs darin, genügend Raum auch für strategische Themen zu schaffen.

«Eine Herausforderung besteht angesichts des umfangreichen Pflichtstoffs darin, genügend Raum auch für strategische Themen zu schaffen.»

In den letzten Jahren verlief die technologische Entwicklung im Banking rasant. Wie hat sich das im Profil der Verwaltungsräte niedergeschlagen?

Da Verwaltungsräte häufig über mehrere Amtsperioden tätig sind, verändern sich die Profile in den Gremien nur schrittweise. Gesucht sind heute vermehrt Personen mit operativer Erfahrung in Bereichen wie KI, Cyber-Risikomanagement, Digitalisierung oder Data Management. Es ist aber nicht einfach, Personen zu finden, die sowohl über fundierte Finanzmarkterfahrung als auch über Erfahrung in diesen neuen Themenfeldern verfügen.

Wie haben sich die Bedürfnisse der Verwaltungsräte bezüglich Weiterbildung gewandelt?

Auch bei der Weiterbildung befinden wir uns in einem Veränderungsprozess. Bisher erfolgte sie häufig intern oder über Veranstaltungen von Business Partnern. Die Umfrage im Rahmen unserer Studie zeigte, dass zahlreiche Banken kein spezifisches Weiterbildungsbudget für den Verwaltungsrat vorsehen. Das dürfte sich ändern. Ein aktuelles Beispiel: Die Finma-Aufsichtsmitteilung zu Quantum Computing verlangt, dass bis Mitte 2027 eine Road Map erstellt werden muss, die aufzeigt, wie die neue Technologie umgesetzt werden wird. Diese Road Map muss vom Verwaltungsrat abgesegnet werden.

«Die Finma verlangt eine Road Map zu Quantum Computing, die vom Verwaltungsrat abgesegnet werden muss.»

Dazu braucht er genügend Fachwissen, um die richtigen Fragen zu stellen: Hat die Bank die Risiken im Griff? Sind Verantwortlichkeiten und Kontrollen klar? Sind die geplanten Investitionen ausreichend? Das Bedürfnis nach neuen Ausbildungsgefässen zu Themen wie Quantum Computing, Cyber-Risikomanagement, Digitalisierung usw. wird sicher zunehmen.

Hat sich auch der Auswahlprozess für einen Verwaltungsrat verändert?

Der eigentliche Prozess – Vorschlag, Eignungsprüfung und Wahl – ist gleich geblieben. Bei der Eignungsprüfung durch die Finma stelle ich jedoch fest, dass neben dem Fachwissen insbesondere auch die zeitliche Verfügbarkeit kritisch geprüft wird. Deutlich stärker verändert sich die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Banken arbeiten zunehmend mit detaillierten Kompetenzrastern. Damit wird sichtbar, welche Kompetenzen im bestehenden Verwaltungsrat vorhanden sind und wo noch Bedarf besteht. Bei einer Neubesetzung kann so gezielter nach dem passenden Profil gesucht werden.

Was heisst das konkret?

Es entwickeln sich neue Kompetenzraster – von der reinen Wissens- hin zur Anwendungskompetenz. Erste Banken unterscheiden dabei zwischen drei Stufen: Qualifikation, Kompetenz und Experte. Ein Beispiel: Hat ein Verwaltungsrat ein CAS in Cyber-Risikomanagement absolviert und verfügt über fundiertes Fachwissen, erreicht er die Stufe «Kompetenz». War er hingegen zuvor langjährig operativer Leiter Informatik oder Digitalisierung und hat sich in Fachgremien eingebracht, gilt er als «Experte», da er zusätzlich über konkrete Anwendungserfahrung verfügt. Ideal ist, wenn im Verwaltungsrat in allen zentralen Themenfeldern ausreichend Expertenwissen vertreten ist. Entscheidend ist dabei nicht, dass jedes Mitglied überall Experte ist, sondern dass sich die Kompetenzen im Gesamtgremium sinnvoll ergänzen.

Wie werden Lebensläufe von Bankverwaltungsräten künftig aussehen?

In der Tat sollten wir uns stärker fragen, welche Lebensläufe und Karrierewege es ermöglichen, diese Anforderungen gerecht zu werden. Dazu gehören auch Fragen nach dem notwendigen Zeitbudget, den Verdienstmöglichkeiten und möglichen Interessenkonflikten. Es ist schwierig, die Anforderungen laufend zu erhöhen, ohne gleichzeitig die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Bisher war der klassische Weg häufig: zuerst eine lange operative Karriere und ab etwa 58 Jahren der Aufbau eines Portfolios von Verwaltungsratsmandaten. Diese Erfahrung bleibt sehr wertvoll.

Aber?

Bei den Zukunftsthemen braucht es zusätzlich Personen, die aktuell oder bis vor kurzem operativ in diesen Bereichen tätig waren. Deshalb werden künftig auch jüngere Verwaltungsräte und neue Karrieremodelle wichtiger. Dabei besteht jedoch ein Zielkonflikt: Personen mit aktueller operativer Erfahrung bringen wertvolles Fachwissen mit, verfügen aber häufig nicht über die notwendige Zeit für ein zusätzliches Mandat. Es braucht deshalb neue Modelle, die operative Tätigkeit und die Arbeit im Verwaltungsrat besser miteinander vereinbar machen.

«Personen mit aktueller operativer Erfahrung bringen wertvolles Fachwissen mit, verfügen aber häufig nicht über die notwendige Zeit für ein zusätzliches Mandat. Es braucht deshalb neue Modelle.»

Das neue Senior Manager Regime fordert eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeit, auch für die Mitglieder des Verwaltungsrats. Ist das nicht schon heute bei Schweizer Banken Best Practice?

Heute trägt der Verwaltungsrat grundsätzlich eine kollektive Verantwortung. Neu gibt es klare Zuständigkeiten, dokumentierte Entscheidungsprozesse, nachvollziehbare Überwachung und aktive Auseinandersetzung.

Abgesehen von den vier systemrelevanten Banken UBS, Postfinance, Zürcher Kantonalbank und Raiffeisen Schweiz – welche Banken werden vom Senior Manager Regime betroffen sein?

Nach dem aktuellen Vernehmlassungsentwurf soll es grundsätzlich erst für Banken ab 250 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) gelten. Aber auch kleinere Institute sollten das Thema nicht ausblenden. Denn die Stossrichtung ist für alle klar: Verantwortlichkeiten sollen eindeutig zugeordnet, Entscheide nachvollziehbar und die Wahrnehmung der Verantwortung dokumentiert werden.

Was bedeutet das neue Regime für die Auswahl und Zusammensetzung der Verwaltungsräte?

Die grösste Herausforderung dürfte künftig darin liegen, geeignete Personen dafür zu finden. Die Anforderungen an Gewährspersonen steigen, gleichzeitig werden zeitliche Verfügbarkeit, Fachkompetenz und individuelle Verantwortlichkeit wichtiger. Dadurch könnte sich der Kreis geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten weiter verkleinern.

«Der Kreis geeigneter Kandidaten könnte sich weiter verkleinern.»

Rechnen Sie damit, dass Bankenverwaltungsräte vor diesem Hintergrund – kleineres Rekrutierungspotenzial, strengere Anforderungen und grösseres persönliches Risiko – eine höhere Entschädigung verlangen werden?

Die Entschädigungsfrage wird sicherlich an Bedeutung gewinnen. Entscheidend ist dabei der tatsächliche Zeitaufwand. Früher hiess es vielleicht: Ein Verwaltungsrat hat 6 Sitzungen pro Jahr. Dazu kommen aber Vorbereitung und Nachbearbeitung, Ausschusssitzungen, Weiterbildungen sowie Generalversammlungen und Kundenanlässe. Aus 6 Sitzungen werden so 15 oder 20 Termine. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Fachwissen, Verantwortung und zeitliche Verfügbarkeit, was eher für weniger Mandate pro Person spricht. Dann muss auch über eine angemessene Entschädigung gesprochen werden.

Könnte das neue Verantwortlichkeitsregime dazu führen, dass künftig z.B. in einem Verwaltungsrat einer Regionalbank oder einer Raiffeisenbank nur noch Finanzfachleute sitzen?

Das wäre aus meiner Sicht die falsche Entwicklung. Ein Verwaltungsrat braucht genügend Bankfachwissen, aber nicht jedes Mitglied muss ein klassischer Banker sein. Gerade unterschiedliche berufliche Hintergründe und die Aussensicht sind wertvoll. Entscheidend ist, dass die notwendigen Kompetenzen im Gesamtgremium vorhanden sind. Ebenso wichtig ist für mich die Neugier: neue Themen offen angehen, Zusammenhänge erkennen und bereit sein, sich laufend neues Wissen anzueignen.

«Jeder Bankverwaltungsrat sollte über solides Bankfachwissen verfügen, ähnlich wie die Lernenden.» 

Wie reagieren Sie in Ihrer Weiterbildungsinstitution auf die Entwicklungen?

Jeder Bankverwaltungsrat sollte über ein an ihre strategische Rolle und Verantwortung angepasstes solides Bankfachwissen verfügen, ähnlich wie die Lernenden des Bankfachs. Gerade Verwaltungsräte, die nicht selbst in der Bankbranche gearbeitet haben, benötigen praktische Bankfachkenntnisse und ein Verständnis dafür, wie eine Bank funktioniert. Dazu gehören die Grundlagen zu Produkten, Dienstleistungen, Prozessen, Risikomanagement, Regulierung und Governance. Die Fachschule für Bankwirtschaft hat ihr Angebot entsprechend weiterentwickelt und bittet neu das Einzelcoaching «Bankfachwissen für Nicht-Banker», wobei die Inhalte individuell auf die Vorkenntnisse und Bedürfnisse des neuen Verwaltungsrats ausgerichtet werden. Zudem unterstützen wir Banken bei der Entwicklung eines Ausbildungs-Frameworks für das gesamte Gremium.