Bankverwaltungsräte aufgepasst
Welches Wissen müssen Verwaltungsräte von Banken künftig mitbringen beziehungsweise sich erarbeiten?
Das ist eine Frage, die eigentlich immer aktuell ist. Doch gewinnt sie angesichts der rasanten technologischen Entwicklung und der verschärften Regulierung mit den neuen Verantwortlichkeitsregeln (Senior Manager Regime) für die Bankleitung an Bedeutung. Denn nur wer fachlich und persönlich kompetent ist, kann auch die entsprechende Verantwortung richtig schultern.
Daniela Stehli-Wiederkehr, Inhaberin und Geschäftsführerin der Fachschule für Bankwirtschaft (FSB) in Zürich, hat jüngst ein zu dieser Thematik passendes White Paper «Kenntnisse und Erfahrung auf Stufe Bankverwaltungsrat» verfasst. Dieses basiert auf 20 Interviews mit Präsidenten und einfachen Mitgliedern von Bankverwaltungsräten (Aufsichtskategorie 3, 4 und 5), die im Herbst 2025 persönlich durchgeführt wurden.
Die wichtigsten Erkenntnisse sind:
- Beim Erheben der Ausbildungsbedürfnisse der Verwaltungsratsmitglieder überwiegen Selbsteinschätzung und Eigeninitiative. Zwar setzen viele Banken Rollen- und Kompetenzraster sowie Gap-Analysen ein. Die Ausbildungsbedürfnisse der einzelnen Mitglieder werden aber nicht systematisch erhoben und in Ausbildungsplänen umgesetzt.
- In der Rekrutierung liegt der Fokus auf der Beurteilung der Qualifikation und weniger auf der Anwendungskompetenz. Die Qualifikation prüfen die Banken meist anhand des Lebenslaufs und im Gespräch. Erst wenige Banken (14 Prozent) nutzen Praxistests, um die Kompetenz in der Anwendung des Wissens zu prüfen.
- Strategische Kenntnisse und Erfahrungen sind in Verwaltungsräten am stärksten vertreten. Schwerpunkte der Ausbildung waren in den letzten zwei Jahren Strategieentwicklung und Geschäftsmodelle, Liquiditätsplanung, Bilanzsteuerung und Cyberrisiko.
- Auf einer Skala von 1 bis 10 beurteilt eine Mehrheit der Banken den Wissensstand ihres Verwaltungsratsgremiums mit 8 und damit als gut. Allerdings fehlen für eine Verifizierung der Selbsteinschätzung interne Prüfkriterien, und es gibt auch keine externe Überprüfung.
- Verwaltungsratsmitglieder lassen sich zwar aus- und weiterbilden, doch existieren dazu weder Weisungen noch ein entsprechendes Budget. Die Initiative für den Besuch kostenpflichtiger Angebote geht in der Regel vom Mitglied selber aus.
- Die Ausbildung erfolgt vor allem bankintern oder durch kostenlose Angebote von Geschäftspartnern wie Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder IT-Provider. Dagegen würden unabhängige Angebote mit 24 Prozent«noch untergenutzt», hält die Autorin auch mit Blick auf ihre FSB fest, die seit über zehn Jahren entsprechende Aus- und Weiterbildungen für Bankverwaltungsräte anbietet. Deren Bedeutung dürfte künftig wachsen, prognostiziert Stehli-Widerkehr.
Die Studie enthält daneben weitere interessante Ergebnisse. So werden etwa neue Verwaltungsräte zu je 40 über Personalberatung/Executive Search beziehungsweise über das persönliche Netzwerk (Direktansprache) rekrutiert. Und der Umstand, dass die Initiative für eine kostenpflichtige Ausbildung oft vom Mitglied ausgeht, hat einen Haken. In den Gesprächen habe sich nämlich häufig gezeigt, dass solche Anträge als «Nicht-Wissen» und damit als Schwäche ausgelegt werden könnten.
Zudem gibt das White Paper auch von den Ergebnissen abgeleitete Empfehlungen ab, wie Kenntnisse und Fähigkeiten von Bankverwaltungsräten gestärkt werden können. Dazu zählen etwa das Erstellen eines Ausbildungskonzepts, regelmässige Tests zur Wissensüberprüfung und die Bestimmung eines Mitglieds zum Ausbildungszuständigen.
Duale Karriere mit operativer und strategischer Tätigkeit planen
FSB-Geschäftsführerin Stehli-Wiederkehr hält fest: «Angesichts der wachsenden Komplexität des Bankings und der aufsichtsrechtlichen Entwicklung hin zu verstärkter individueller Verantwortlichkeit sind Banken gefordert, für ihre VR-Gremien ein strukturiertes Ausbildungs-Framework zu etablieren. Dieses definiert für jede Rolle das passende Weiterbildungsangebot, regelt die Kostenbeteiligung der Bank und ermöglicht eine transparente Budgetierung.»
Und sie rät auch dazu, die Lebenslaufplanung zu überdenken. «Grosse Chancen sehe ich im Bereich der dualen Karriere, also neben der operativen Tätigkeit VR-Mandate bereits ab 45 Jahren in Angriff zu nehmen.»














