Finma erlässt neue Regeln beim Onboarding neuer Kunden
Berücksichtigt werden neu die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) sowie die damit verbundene Einführung des elektronischen Identitätsnachweises (E-ID), heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben.
Die E-ID darf nun bei der digitalen Eröffnung von Kundenbeziehungen nach GwG zur Identifizierung verwendet werden. Neben weiteren punktuellen Anpassungen werden Identifizierungsdokumente mit einem QR-Code (z.B. der schweizerische Führerausweis) denjenigen mit MRZ (Machine Readable Zone) gleichgestellt.
Liveness Detection als zusätzliches Sicherheitselement
Neu sehen die Regelungen die sogenannte «Liveness Detection» als zusätzliches Sicherheitselement bei der Online-Identifizierung vor. Damit soll den steigenden Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologien (insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz) Rechnung getragen werden.
Des Weiteren werden digitale Verfahren, die die Vertragspartei und deren Infrastruktur zuverlässig einem Wohnsitz zuordnen, für die Wohnsitzprüfung im Rahmen der Online-Identifizierung zugelassen.
Die Änderungen treten per 1. November in Kraft, schreibt die Behörde.















