Der Bundesrat hat das Vernehmlassungs-Verfahren zum Abkommen für den automatischen Informationsaustausch mit zwei der wichtigsten Finanzplatz-Konkurrenten in Asien eröffnet.

Die Schweizer Regierung hat am Freitag die Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit Hongkong und Singapur in die Vernehmlassung geschickt, wie einer Mitteilung vom Bundesrat zu entnehmen ist. 

Das Abkommen mit Hongkong unterzeichnete die Schweiz am gleichen Tag, die Unterzeichnung des Abkommens mit Singapur erfolgte bereits am 17. Juli 2017. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. Januar 2018.

Erstmals Datenaustausch im Jahr 2019

Für den schweizerischen Finanzsektor ist es wichtig, dass weltweit dieselben Wettbewerbsbedingungen bestehen. Dabei kommt der Einführung des AIA mit Konkurrenzfinanzplätzen eine besondere Bedeutung zu. Denn Hongkong und Singapur verfügen über zwei der weltweit führenden Finanzplätze.

Der Bundesrat beabsichtigt, den AIA mit den beiden Staaten per 2018 einzuführen und 2019 erstmals Daten auszutauschen. Die Grundlage bilden spezifische bilaterale Abkommen. Damit der Zeitplan eingehalten werden kann, hat der Bundesrat beschlossen, den AIA mit den beiden Ländern per 1. Januar 2018 vorerst vorläufig einzuführen. Die zuständigen Kommissionen haben die vorläufige Anwendung der Abkommen im Juni 2017 gutgeheissen.

Sicherstellung eines ordentlichen Verfahrens

Gemäss Gesetz hat der Bundesrat nach Beginn der vorläufigen Anwendung sechs Monate Zeit, um dem Parlament das Geschäft zur Genehmigung vorzulegen. Der Bundesrat plant, die Botschaft über die beiden Abkommen im Frühling 2018 zu verabschieden. Damit ist sichergestellt, dass das Parlament die Vorlage im Rahmen des ordentlichen Verfahrens behandeln kann.