Ein Austritt aus dem Berufsleben im ordentlichen Pensionsalter ist im heutigen Banking eher selten. Was tun mit den Vorsorgegeldern? Markus Kumschick von der Bank Vontobel erklärt im Interview mit finews.tv, wie sich Steuervorteile erzielen lassen.

Einen Austritt aus der Pensionskasse vollzieht ein Berufstätiger in der Regel aus drei verschiedenen Gründen: beim Karriereende, bei einem Jobwechsel oder bei der Beendigung eines Anstellungsverhältnisses.

Im Schweizer Banking ist letzteres keine Seltenheit. Gerade bei Grossbanken wird der Anteil der Angestellten im Alter von über 50 Jahren immer geringer. Das dann frei werdende Vorsorgekapital wird in der Regel auf ein Freizügigkeitskonto verschoben.

«Das ist der ideale Zeitpunkt, das vorhandene Kapital auf zwei Konti aufzuteilen», sagt Markus Kumschick, Head Pension Solutions bei der Bank Vontobel, im Interview mit finews.tv.

Was bei einer Freizügigkeitslösung zu beachten sei, so Kumschick: «Es gelten punkto Anlagen die gleichen Restriktionen wie sie den Pensionskassen auferlegt sind.»

Handkehrum bezahle man keine Vermögens- und auch keine Einkommenssteuer auf den Kapitalgewinnen. «Und durch ein Splitting in zwei Freizügigkeitskonten ergibt sich die Möglichkeit, das Kapital getrennt auf zwei Kalenderjahre zu beziehen. Gerade in Kantonen mit einer hohen Steuerprogression kann dies erhebliche Vorteile bringen», sagt Kumschick.

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