Schweiz nimmt Alischer Usmanow von der Sanktionsliste
Mit der Übernahme des 21. EU-Sanktionspakets hat der Bundesrat am Mittwoch 254 Personen, Unternehmen und Organisationen neu mit einer Vermögenssperre belegt. Zugleich hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sechs Personen und ein Unternehmen von der Liste gestrichen, wie der Bund mitteilte. Die Änderungen gelten seit dem 4. November um 23 Uhr.
Namen nennt die Mitteilung keine. Sie finden sich in den angepassten Anhängen der Ukraine-Verordnung. Unter den Gestrichenen sind die Milliardäre Alischer Usmanow und Michail Fridman. Die Schweiz hatte Usmanow am 4. März 2022 sanktioniert und damit die Sanktionen der EU nachvollzogen (finews berichtete). Mit der Streichung entspricht Bern nun abermals dem, was die EU-Botschafter am 22. September beschlossen hatten.
Klage gegen die EU
Damit endet das juristische Tauziehen allerdings nicht. Die deutsche Zeitung «Die Welt» hat am Dienstag einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Oktober publik gemacht (Beitrag hinter Bezahlschranke).
Es geht um eine Klage, die Usmanow in Hamburg gegen den Rat der EU eingereicht hat. Er will Brüssel verbieten lassen, die Begründung seiner Sanktionierung weiter zu verbreiten. Laut «Welt» stösst er sich unter anderem an der Behauptung, er habe als Strohmann von Wladimir Putin gedient. Diese war auf einen «Forbes»-Artikel abgestützt, dessen Aussage das Landgericht Hamburg in der Zwischenzeit untersagt hat.
Fragen der Zustellung
Nur kam die Klage nie in Brüssel an. Der zuständige Richter am Landgericht Hamburg hatte Ende 2023 angeordnet, sie dem EU-Rat zu übermitteln. Der Präsident des Gerichts verweigerte den Versand aber, nachdem das deutsche Bundesamt für Justiz auf Bedenken des Auswärtigen Amts hingewiesen hatte.
Der BGH stuft diese Blockade nun als «rechtswidrig» ein: Der Präsident habe «in keinem Fall die Befugnis gehabt», die vom Richter angeordnete Zustellung abzulehnen.
Ausgang bleibt offen
Über die Art der Zustellung entscheidet laut BGH nun der Vorsitzende der Zivilkammer. Das Oberlandesgericht hatte die Klage als juristisches Mittel gegen einen hoheitlichen Akt der EU eingestuft, für den die EU-Gerichte zuständig seien.
Usmanows Anwalt Joachim Steinhöfel spricht gegenüber der «Welt» von einem Grundsatzentscheid: «Der Zugang zu den Gerichten ist ein Grundrecht und hängt nicht von der Aussenpolitik der jeweiligen Regierung ab.»
Zusätzliche Fronten in Zürich und Frankfurt
Auch hierzulande beschäftigt Usmanow die Behörden. Die Staatsanwaltschaft Zürich bearbeitet ein Rechtshilfeersuchen aus München, das ein hängiges deutsches Steuerstrafverfahren betrifft. Breite Abklärungen bei Banken lehnte sie als «Fishing Expedition» ab (finews berichtete). Für das Steuerstrafverfahren gilt die Unschuldsvermutung.
Und in Frankfurt prozessiert Usmanow gegen die deutsche Tochter der UBS. Er wirft ihr unrechtmässige Geldwäscherei-Verdachtsmeldungen vor (finews berichtete).














