Erdbebenversicherung: SVV setzt sich gegen Bundeslösung durch
Nach rund zwei Jahrzehnten politischer Diskussionen ist ein weiterer Versuch für eine schweizweite Lösung zur Finanzierung von Erdbebenschäden gescheitert. Der Nationalrat hat am Mittwoch beschlossen, nicht auf die Vorlage zur sogenannten Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV) einzutreten. Nachdem bereits der Ständerat im Dezember 2025 gleich entschieden hatte, ist das Geschäft damit vom Tisch.
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) begrüsst den Entscheid laut einer Mitteilung ausdrücklich. Er hatte sich von Beginn weg gegen das Modell gestellt und argumentiert, die Vorlage schaffe keinen echten Versicherungsschutz.
Arbters Kritik bestätigt
Bereits 2024 hatte Urs Arbter, CEO des SVV, die Pläne im Interview mit finews scharf kritisiert. Bei der vorgesehenen Eventualverpflichtung handle es sich weniger um eine Versicherung als vielmehr um eine nachträgliche Abgabe: Hauseigentümer hätten erst nach einem schweren Erdbeben Geld einzahlen müssen.
Das Problem sei, dass Eigentümer ausgerechnet dann zur Kasse gebeten würden, wenn ihr Haus möglicherweise beschädigt oder zerstört sei. «Bei schönem Wetter gibt sie das wohlige Gefühl, vorbereitet zu sein, bei Sturm verschwindet sie aber schnell in der Schublade.»
Sechs-Milliarden-Schwelle überzeugte SVV nicht
Auch Änderungen während der parlamentarischen Beratung konnten den Verband nicht überzeugen. Die zuständige Nationalratskommission hatte zuletzt eine Ereignisschwelle von 6 Milliarden Franken vorgeschlagen.
Der SVV kritisierte, dass für die Auslösung ein modellierter Gesamtschaden entscheidend gewesen wäre und nicht der konkrete Schaden am einzelnen Gebäude. Kommt hinzu: In dünn besiedelten Regionen wäre die Schwelle seltener erreicht worden als in städtischen Gebieten.
«Ein Erdbeben unterscheidet nicht zwischen Stadt und Land. Die EVV schon», sagt Arbter.
Versicherungslücke wird kleiner
Interessant ist die Entwicklung seit dem damaligen finews-Interview. 2024 wurde der Anteil der gegen Erdbeben versicherten Gebäude noch mit rund 15 Prozent beziffert, wobei Arbter bereits damals davon ausging, dass die tatsächliche Abdeckung etwas höher sein dürfte. Heute sind laut SVV rund 21 Prozent der Gebäudewerte in der Schweiz gegen Erdbeben versichert. Dahinter stehen Immobilienwerte von rund 800 Milliarden Franken.
Seit 2014 habe sich die Versicherungsdurchdringung mehr als verdoppelt. In Kantonen ohne staatliches Gebäudeversicherungsmonopol liegt sie inzwischen durchschnittlich bei über 35 Prozent, im Wallis sogar bei mehr als 50 Prozent.
Das bedeutet allerdings umgekehrt auch: Rund vier Fünftel der Gebäudewerte verfügen weiterhin nicht über eine entsprechende private Erdbebendeckung.
Milliardenrisiko bleibt bestehen
Das Scheitern der politischen Vorlage beseitigt das finanzielle Risiko nicht. Erdbeben haben laut SVV unter den Naturgefahren in der Schweiz weiterhin das grösste Schadenpotenzial.
Im finews-Interview hatte Arbter die Grössenordnung konkretisiert: Ein schweres Beben, wie es statistisch etwa alle 500 Jahre auftreten könne, verursache einen volkswirtschaftlichen Schaden von geschätzten 30 bis 40 Milliarden Franken.
SVV bringt alte Idee wieder ins Spiel
Der Verband setzt deshalb auf einen Ausbau privatwirtschaftlicher Lösungen. Der entscheidende Vorteil aus seiner Sicht: Der Leistungsumfang steht bereits vor einem Erdbeben vertraglich fest. Zudem können die Versicherer einen erheblichen Teil des Risikos über die internationalen Rückversicherungsmärkte verteilen.
Schon 2024 hatte Arbter gegenüber finews eine weitergehende Lösung vorgeschlagen: Erdbeben könnten als zehntes Risiko in die Elementarschadenversicherung aufgenommen werden. Damit liesse sich nach seiner Einschätzung auf einen Schlag eine nahezu flächendeckende Absicherung erreichen.
Ob dieses Modell nach dem endgültigen Aus der staatlichen Eventualverpflichtung politisch wieder auf die Agenda kommt, ist offen. Der SVV erklärt nun jedenfalls, er sei bereit, über eine Weiterentwicklung des Erdbebenschutzes auf Basis der bestehenden Mechanismen der Elementarschadenversicherung zu diskutieren.















