Die Fintech-Vorlage des Bundesrats stösst auf breite Zustimmung. Der Finanzplatz kann so seine Wettbewerbsfähigkeit steigern. Doch es drohen auch Verzerrungen, wie Andreas Barfuss von der Bankiervereingigung schreibt.

Andreas BarfussAndreas Barfuss ist Leiter Finanzmarktrecht bei der Schweizerischen Bankiervereinigung

Mittlerweile liegen konkrete Änderungsvorschläge für das Bankengesetz und die -verordnung vor. Die Vernehmlassung wird gerade abgeschlossen. Aus gesetzgeberischer Sicht bemerkenswert ist dabei die Tatsache, dass die Vorschläge im Grundsatz bereits in die parlamentarische Beratung von Fidleg und Finig eingeflossen sind und damit in Kürze geltendes Recht werden könnten.

Dieses Vorgehen ist unkonventionell und mutig. Aus Sicht der Banken ist diese Dynamisierung zu begrüssen. Die neuen Geschäftsmodelle und Chancen sollen jedoch nicht nur den neuen Anbietern zugute kommen. Auch hier ist der Grundsatz «gleicher Service - gleiche Regeln», also das «level playing field» zu beachten.

Freiräume für Fintech, Risiken für den Finanzplatz

Es droht sonst eine Situation, in der neue Fintech-Akteure die regulatorischen Freiräume ausnutzen, während Risiken wie im Bereich Geldwäscherei und Reputation externalisiert und vom gesamten Finanzplatz mitgetragen werden.

Wettbewerbsverzerrungen zugunsten neuer Anbieter können sich insbesondere auch im Zusammenhang mit der konsolidierten Aufsicht ergeben. Im Sinne einer möglichst flexiblen Kooperation zwischen Start-Ups und etablierten Akteuren soll deshalb auch die konsolidierte Aufsicht überprüft und – sofern mit Blick auf die Gleichberechtigung der Anbieter nötig – flexibilisiert werden.

Nicht Anbieter fördern, sondern Dienstleistungen

Bereits bestehende Finanzdienstleister sollen dieselben Möglichkeiten haben, Fintech-Unternehmen selber zu gründen und zu betreiben oder sich an innovativen Firmen im Finanzdienstleistungsbereich zu beteiligen wie neu auf den Markt tretende Akteure.

Mit anderen Worten: Es sollten innovative und Mehrwert generierende Dienstleistungen gefördert werden, nicht nur spezifische «innovative» Anbieter. Dadurch wird auch ein kaum zu lösendes Definitionsproblem vermieden: Was eine innovative Dienstleistung ist, entscheidet nämlich der Markt.

Unklarheiten adressieren

Der «innovative Anbieter» müsste hingegen in einer «mission impossible» regulatorisch definiert werden. Naturgemäss bringt dieses schnelle Vorgehen bei der Fintech-Vorlage offene Fragen mit sich, zum Beispiel im Bereich der üblichen Aufsichts-, Kontroll- und Schutzelemente. Diese Unklarheiten sollten unbedingt bei der weiteren Konkretisierung in enger Zusammenarbeit mit der Branche adressiert werden.