Die Credit Suisse hat den US-Steuerstreit zwar längst hinter sich. Doch ein Genfer Arbeitsgericht ist zum Schluss gekommen, dass die Chefs der Bank ihre Kundenberater geradezu «aufgehetzt» hätten, Vorgaben zu umgehen.

Man erinnert sich: An einer Anhörung vor dem US-Senat im Jahr 2014 räumte der damalige CEO der Credit Suisse Brady Dougan zwar ein, dass die Bank bei der Betreuung von amerikanischen Kunden US-Gesetze gebrochen habe. Doch sei es nur eine kleine Gruppe von Kundenberatern gewesen, welche Regeln übertreten habe. Die CS habe die Probleme früh erkannt, so Dougan.

Ein Genfer Arbeitsgericht hat nun in einem Urteil ein ganz anderes Bild gezeichnet, wie die «Neue Zürcher Zeitung» am Freitag berichtet. In einem Prozess eines ehemaligen Kundenberaters gegen die CS kamen die Richter nach der Anhörung von 38 Zeugen und dem Studium von Stössen von Akten zum Schluss, dass die CS-Kundenberater von ihren Chefs geradezu «aufgehetzt» worden seien, jenseits der bankeigenen Vorgaben zu agieren.

Bewilligte Geschäftsreisen

Die Bankführung sei über die Handlungen der Kundenberater des Nordamerika-Teams auf dem Laufenden gewesen und habe diese akzeptiert. Auch nach der Unterzeichnung des Qualified Intermediary Abkommens seien CS-Kundenberater mehrmals jährlich in die USA zu ihren Kunden gereist.

Diese Geschäftsreisen mussten vom oberen Management bewilligt werden. Laut Gericht hatte auch das Top-Management der CS Kenntnis von den angefertigten Berichten ihrer Kundenberater.

Die CS hatte alles ganz anders dargestellt

Den Prozess vor dem Arbeitsgericht in Genf hatte ein ehemaliger CS-Banker angestrengt, der auch US-Kunden betreut hatte. Er hatte im Jahr 2015 Klage wegen entgangener Löhne, Boni und Vorsorgezahlungen in der Höhe von 4 Millionen Franken eingereicht. Die CS hatte ihn am 19. Mai 2014 entlassen, als Teil des US-Steuerdeals. Die Bank hatte an diesem Tag in den USA ein Schuldeingeständnis abgelegt.

Das Urteil des Genfer Gerichts konterkariert stark die damalige Darstellung des CS-Managements und ihres Verwaltungsratspräsidenten Urs Rohner, der zur Zeit der Rechtsverletzungen durch die Bank General Counsel der CS gewesen war. Der ehemalige CS-Mitarbeiter hat vor Gericht recht bekommen. Die CS muss die 4 Millionen Franken zahlen.

Die Bank teilte in einem Statement am Freitag mit, das Urteil sei unbegründet und ignoriere die Fakten. «Credit Suisse wird dieses Urteil vor der nächsten Instanz anfechten.»

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