Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht ging im Rahmen des 1MDB-Skandals um den malaysischen Staatsfonds rigide gegen die Tessiner Bank BSI vor. Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht pfeift die Behörde nun teilweise zurück.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat bei der Behandlung der Tessiner Bank BSI teilweise überreagiert. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht, an das die BSI 2016 mit einer Beschwerde gegen die Finma gelangt war, wie finews.ch bereits damals berichtete.

Die Finma hat damals schwere Verstösse der Bank BSI festgestellt, die diese 2011 bis 2015 im Korruptions-Skandal rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB begangen haben soll, mehrheitlich Verstösse gegen das Geldwäschereigesetz, das Bankengesetz und dessen Verordnungen. Darum beschloss die Finma 2016, die Auflösung des Instituts zu beantragen und 95 Millionen Franken an laut der Behörde «unrechtmässigen Gewinnen» einzuziehen. Die BSI ging wenig später in der Zürcher Konkurrentin EFG International auf.

«Schätzung nicht nachvollziehbar»

Und genau über diese 95 Millionen ist die Finma nun vor dem Bundesverwaltungsgericht gestolpert. Dieses gibt der Behörde nämlich mehrheitlich recht, ausser in einem Punkt: Die Schätzung der 95 Millionen Franken sei nicht nachvollziehbar, weswegen die Beschwerde der BSI teilweise gutgeheissen und die Finma angewiesen wird, nochmals über die Bücher zu gehen.

Konkret bemängelt das Gericht, die Finma habe zwei Fälle miteinander vermischt: «Als Nachweis für die ungefähre Berechnung des zu beschlagnahmenden Betrages (...) stellt das Gericht den Verzicht der Finma auf die Beschlagnahme von Gewinnen fest, die im Zusammenhang mit schweren Verstössen bei der Führung von Geschäftsbeziehungen mit brasilianischen Kunden erzielt wurden.» Es sei nicht nachvollziehbar, wie die Behörde die Gewinnbeschlagnahmung aus verschiedenen Fällen vermischen kann.

Ausserdem dürfe die Behörde die höhe des einzuziehenden Gewinns nur dann schätzen, wenn sich der Betrag nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermitteln lasse. Und auch beim Schätzen selber habe die Finma formale Fehler begangen.

Keinen Einfluss auf die EFG

Die EFG, welche die seit damals krisengeschüttelte Bank BSI im gleichen Jahr übernahm, nimmt das Urteil zur Kenntnis, wie einer Medienmitteilung am Mittwoch zu entnehmen war.

Der Fall tangiere das finanzielle Ergebnis der Gruppe nicht: Im finalen Übernahmepreis seien entsprechende Rückstellungen für die allfällige Bezahlung der Forderung gebildet worden. Deren Aufhebung, muss die Bank dereinst tatsächlich einen Teil der damaligen Gewinne zurückbezahlen, wird naturgemäss gewinnneutral sein.

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