Ein Doyen der Zürcher Juristenszene legt sich ebenfalls am Vincenz-Prozess ins Zeug. Seine Gegnerin: Raiffeisen.

Seine Teilnahme am Vincenz-Prozess, der am (heutigen) Dienstag begonnen hat, war nirgendwo vermerkt. Aber als Peter Nobel im Foyer des Volkshauses in Zürich auftauchte, wo das Bezirksgericht nun tagt, wurde er natürlich von jedermann erkannt: Der heute 77-jährige Anwalt gilt als Doyen der Zürcher Juristenszene und war selber auch als Richter tätig.

Nicht zuletzt die Grossbank UBS hatte ihn für ihren Berufungsprozess im Steuerstreit mit Frankreich engagiert.

Gegen Forderungen von Raiffeisen

Bereits während den am Dienstag verhandelten Vorfragen des Gerichts meldete sich Nobel zu Wort – und wandte sich gegen Raiffeisen Schweiz. Die Banken-Gruppe tritt im Prozess mit einer Zivil- und Strafklage auf. Der Starjurist forderte vom Zürcher Bezirksgericht und Präsident Benjamin Aeppli, nicht auf zivilrechtliche Forderungen von Raiffeisen Schweiz gegenüber zwei Nebenbeschuldigten einzutreten.

Dies im Zusammenhang mit der Übernahme der Firma Investnet durch Raiffeisen Schweiz, bei dem den Beschuldigten unter anderem Gehilfenschaft mit Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und dem früheren Aduno-CEO Beat Stocker vorgeworfen wird. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Für sie alle gilt die Unschuldsvermutung im Strafprozess, der nach dieser Woche wohl im März in eine Verlängerung gehen wird.

Erkrankter Beschuldigter

Da einer der beschuldigten ehemaligen Investnet-Verkäufer an einem offenbar unheilbaren neurologischen Leiden erkrankt ist und sein Anwalt die Sistierung des Verfahrens gegen diesen forderte, können Nobel zufolge auch die Zivilforderungen von Raiffeisen nicht verhandelt werden. Dies, weil zwischen den beiden Beschuldigten eine Streitgenossenschaft bestehe, die nun wegen der Erkrankung des einen Angeklagten nicht mehr Bestand haben könne.

Die Staatsanwaltschaft forderte wiederum Nichteintreten auf Nobels Eingabe, und der Anwalt von Raiffeisen Schweiz wies diese in einem längeren Exkurs umgehend zurück.

Zusätzliche Klage eingereicht

Wie auch finews.ch berichtete, hatte die Genossenschaftsbank kurz vor Prozessbeginn eine sogenannte Adhäsionsklage eingereicht, in der Schadenersatzforderungen von rund 25 Millionen Franken Teil der Hauptverhandlung werden sollen.

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