Für den im Juni angesetzten Milliarden-Prozess in Frankreich rüstet die UBS ihr Anwälteteam massiv auf – und setzt neu auf zwei Doyens ihres Fachs.

Der Wirtschaftsanwalt Peter Nobel berät die UBS im Berufungsprozess gegen Frankreich: Die Grossbank bestätigte gegenüber finews.ch einen entsprechenden Bericht der Schweizer «Handelszeitung» (Artikel bezahlpflichtig), den 75-jährigen Doyen der Zürcher Juristenszene engagiert zu haben.

Roman Polanski und Bernard Tapie verteidigt

Gleichzeitig stösst in Frankreich, wo die UBS im Juni die gegen sie verhängte Zahlung von 4,5 Milliarden Euro an Bussen und Schadenersatz anzufechten versucht, ein weiterer Staranwalt hinzu. Es handelt sich dabei um den Strafrecht-Spezialisten Hervé Temime (Bild unten), der bereits so prominente Beklagte wie den Regisseur Roman Polanski, den Schauspieler Gérard Depardieu, Politiker wie Jean-Noël Guérini oder Geschäftsleute wie Bernard Tapie erfolgreich verteidigte.

Der 63-jährige Temime übernimmt die Rolle des «Lead External Counsel» von Jean Veil, einem anderen Pariser Staranwalt, der das Milliardenverdikt gegen die Schweizer Grossbank im Februar 2019 nicht zu verhindern vermochte. Veil flankiert das UBS-interne Anwälteteam um Chefjurist Markus Diethelm nun nicht mehr.

Temime 500 

Hervé Temime inmitten seines Anwälte-Teams (Bild: Temime.fr)

Auf EU-Recht gesetzt

Nobels Stossrichtung ist insbesondere das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz von 2003. Dieses wiegt nach Ansicht des Rechtsprofessors schwerer als französisches Recht. Demnach verbietet es das Abkommen den EU-Mitgliedsstaaten, rückwirkend legale Schweizer Bankdienstleistungen für Kunden mit Wohnsitz in der EU als Geldwäscherei zu kriminalisieren.

Wie auch finews.ch berichtete, hat sich die UBS auch der Dienste des 80-jährigen deutschen Ex-Finanzministers Theo Waigel versichert – er hatte die Richtlinie dereinst mit ausgehandelt und kennt sie demnach wie kein zweiter.

Der Elefant im Raum an der GV

Ob die Verteidigungslinie von Nobel & Co vor den Pariser Richtern verfängt, ist völlig offen. Ihre Berufskollegen verurteilten die UBS vor einem Jahr noch wegen Beihilfe zu Steuerdelikten und Geldwäscherei. Die Strafzahlung von 4,5 Milliarden Euro ist denn auch Elefant im Raum an der UBS-Generalversammlung vom 29. April. An der GV vom letzten Jahr hatten die Aktionäre der Führung der Grossbank nach der Prozess-Schlappe die rechtliche Entlastung verweigert.

Ebenfalls aufgrund des Steuerstreits mit Frankreich mussten UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber und CEO Sergio Ermotti für 2019 eine Lohneinbusse hinnehmen. Die Grossbank versucht nun das Feld vorzubereiten und hat auf ihrer Webseite ein Informationsdokument für Investoren «zum französischen grenzüberschreitender Rechtsstreit» aufgeschaltet.

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