Der Bundesrat möchte die Innovationskraft im Bereich Fintech fördern und senkt deshalb die Hürden für den Markteintritt. Auch im Crowdfunding geht die Regierung nun einen Schritt weiter.

Ab Anfang 2019 dürfen Unternehmen, welche nicht eigentliche Bankgeschäfte tätigen, bis zu 100 Million Franken an Publikumseinlagen entgegennehmen, wie der Bundesrat an seiner Sitzung heute beschlossen hat. Einzige Bedingung ist, dass diese Firmen über eine spezielle Bewilligung verfügen und die Gelder weder anlegen noch verzinsen.

Mit dieser Anpassung des Bankengesetzes hofft die Schweizer Regierung, Innovationen im Finanzbereich zu fördern. Die am Freitag verabschiedete Änderung ist die letzte von drei Massnahmen, die der Bundesrat im Februar 2017 in die Vernehmlassung geschickt hatte. Die Verlängerung der Haltefrist für Abwicklungskonten und ein bewilligungsfreier Innovationsraum (Sandbox) wurden schon letztes Jahr per Verordnung in Kraft gesetzt.

Crowdlending für Privatkonsum

Der Bundesrat hat heute zudem eine Erweiterung der Sandbox für Geschäftsmodelle im so genannten Crowdlending beschlossen. Neu dürfen auch Publikumseinlagen für Zwecke des privaten Konsums vermittelt werden, und nicht nur für gewerblich-industrielle Ziele. Dies gilt bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Franken.

Das Crowdlending wird künftig dem Konsumkreditgesetz unterstellt. Die Änderung wird per 1. April 2019 gültig.

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