Die Schweizerische Bankiervereinigung nimmt das Bundesgerichts-Urteil bezüglich der Lieferung von vertraulichen Bankdaten nach Frankreich «mit grosser Skepsis» zur Kenntnis.

Die Schweiz darf Namen und weitere Informationen zu rund 40'000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden liefern, nachdem das Bundesgericht am Freitag eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit drei zu zwei Stimmen gutgeheissen hatte, wie auch finews.ch berichtete.

Gegenpartei im Verfahren war die UBS, die in einem ersten Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vor einem Jahr recht bekommen hatte. Demnach hatte die Steuerverwaltung die Daten an Frankreich nicht ausliefern dürfen.

Sicherheit unter Umständen nicht mehr gegeben

Den jüngsten Entscheid nimmt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) mit grosser Skepsis zur Kenntnis, wie sie am Freitag mitteilte. Die Sicherheit, dass Amtshilfe in Steuersachen reine Amtshilfe bleibe, sei unter Umständen nicht mehr gegeben. Die Hürden für reine Beweisausforschungen könnten gesenkt werden und damit steige die Gefahr von Fishing Expeditions, heisst es in dem Communiqué des Dachverbands der Schweizer Banken weiter.

Zudem könnte die Verwendung der Daten auch für andere als für Steuerzwecke zulässig werden, das heisst das Spezialitätsprinzip könnte eine fatale Schwächung erfahren.

Bundesbehörden gefordert

«Die Einhaltung dieses Prinzips ist zentral und ein international anerkannter Standard. Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Bundesgericht von Frankreich die Einhaltung des Spezialitätsprinzips verlangt. Wir gehen davon aus, dass die Bundesbehörden der Einhaltung dieses Prinzips durch Frankreich oberste Priorität einräumen», betonte die SBVg.

Die UBS ihrerseits schrieb am Freitag: «Wir werden das schriftliche Urteil sorgfältig prüfen. Unabhängig davon ist es wichtig, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die Einhaltung des Spezialitätsprinzips sicherstellt, bevor sie Daten teilt. Da dies den gesamten Schweizer Finanzplatz betrifft, verweisen wir für weitere Kommentare auf die Bankiervereinigung.»

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