Pfandbriefgesetz: Warum stabile Refinanzierung zum Standortfaktor wird
Die Stabilität eines Finanzsystems hängt entscheidend von seinen grundlegenden Strukturen ab. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Refinanzierung von Banken – und damit die Frage, wie nachhaltig und verlässlich Kredite finanziert werden können.
Warum Refinanzierung entscheidend ist
Banken vergeben langfristige Kredite, etwa zur Finanzierung von Immobilien. Damit diese Kredite dauerhaft getragen werden können, benötigen Banken selbst langfristige und planbare Refinanzierungsmittel. Wie gut diese Refinanzierung funktioniert, hat direkte Auswirkungen auf die Widerstandsfähigkeit einzelner Institute – und in der Summe auf die Stabilität des gesamten Finanzsystems. Gerade in Phasen erhöhter Marktvolatilität zeigt sich, wie wichtig verlässliche Refinanzierungsinstrumente sind.
Einfach erklärt: der Pfandbrief
Hier setzt ein Instrument an, das sich in vielen Finanzplätzen seit Jahrzehnten bewährt hat: der Pfandbrief. Ein Pfandbrief ist eine Anleihe, die durch hochwertige Hypotheken abgesichert ist. Investoren stellen den Banken langfristiges Kapital zur Verfügung, das durch Immobilienkredite mit konservativen Belehnungsgrenzen gedeckt ist. Diese doppelte Absicherung – durch die Bonität des emittierenden Instituts sowie durch den separaten Deckungsstock, also das gesetzlich geschützte Sondervermögen – macht Pfandbriefe zu einer der stabilsten Formen der Bankenrefinanzierung.
Was sich in Liechtenstein geändert hat
Mit dem Pfandbriefgesetz, das im Februar 2025 in Kraft getreten ist, hat Liechtenstein erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für dieses Instrument (den Pfandbrief) geschaffen. Banken erhalten damit die Möglichkeit, ihre Hypotheken in einem gemeinsamen System zu bündeln und insbesondere Pfandbriefe zu emittieren. Konkret umgesetzt wird dieses Modell durch das neu gegründete Liechtensteinische Pfandbriefinstitut (LPBI), das von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein beaufsichtigt wird. Getragen wird es von den beiden grössten Finanzinstituten des Landes, der LGT und der Liechtensteinischen Landesbank.
Der Impuls für diese Weiterentwicklung entstand im Austausch mit Marktteilnehmern und wurde im Rahmen des liechtensteinischen Formats «Innovationsimpuls» strukturiert aufgegriffen. Die Stabsstelle für Digitale Innovation hat den Prozess koordiniert, fachlich geleitet und die Ausarbeitung der regulatorischen Grundlage in enger Abstimmung mit den beteiligten Akteuren umgesetzt.
Das gewählte Pooling-Modell ermöglicht es, auch in einem kleineren Markt die notwendigen Grössenvorteile, Effizienz und Investorenattraktivität zu erreichen – ein zentraler Erfolgsfaktor für Pfandbriefsysteme.
Für den Finanzplatz bedeutet dies konkret eine zusätzliche, langfristige und verlässliche Refinanzierungsquelle für Banken, eine bessere Steuerung von Refinanzierungsrisiken sowie stabilere Finanzierungskosten über den Konjunkturzyklus hinweg. Davon profitiert auch der Immobilienmarkt, der weniger anfällig für kurzfristige Marktschwankungen wird.
Warum das strategisch relevant ist
Nicht jede Veränderung muss laut oder disruptiv sein, um Wirkung zu entfalten. Gerade im Finanzsystem entsteht Fortschritt häufig dort, wo bewährte Mechanismen mit neuen Technologien kombiniert, an die Gegebenheiten eines Finanzplatzes angepasst und regulatorisch tragfähig verankert werden. Das Pfandbriefgesetz ist vor diesem Hintergrund viel mehr als eine technische Ergänzung des regulatorischen Instrumentariums. Es stärkt gezielt eine der tragenden Säulen des Finanzsystems und erhöht dessen strukturelle Resilienz.
Fazit
Ein innovativer und zugleich stabiler Finanzplatz braucht beides: Leuchtturmprojekte, die Orientierung geben, sowie Anpassungsfähigkeit und belastbare Rahmenbedingungen, die zukünftige Entwicklungen ermöglichen. Das Pfandbriefgesetz zeigt, wie Liechtenstein solche strukturellen Grundlagen gezielt stärkt – und damit Voraussetzungen für nachhaltige Innovation schafft.
Clara Guerra ist Leiterin der Stabsstelle für Digitale Innovation des Fürstentums Liechtenstein. Als Juristin arbeitet sie an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft, Technologie und Staat an der Ausgestaltung staatlicher Rahmenbedingungen für Digitalisierung und neue Technologien, mit besonderem Fokus auf Künstliche Intelligenz, digitale Vermögenswerte und digitale Governance. Sie publiziert und referiert regelmässig zu Fragen der Regulierung, internationalen Koordination und rechtlichen Einordnung und Umgang mit neuen Technologien aus staatlicher Perspektive.














