Lex UBS: Bundesrat macht Abstriche, bleibt im Kern aber hart

Keine andere Frage treibt den Finanzplatz (und die Aktionäre der UBS) stärker um als jene nach den gesetzlichen Verschärfungen beim Eigenkapital.

Heute Mittwoch hat der Bundesrat sein Massnahmenpaket verabschiedet, das unter der Chiffre «Too-Big-To-Fail» daherkommt, im Kern aber eine Lex UBS ist. Der Bundesrat möchte damit die Lehren aus dem Untergang der Credit Suisse ziehen, wie er an einer Medienkonferenz erläuterte.

Verordnung per 2027, Gesetz im Parlament

Die Beschlüsse des Bundesrates kommen in zwei Tranchen daher: Erstens eine Änderung des Bankengesetzes, bei der die heute präsentierte Vorlage der Startschuss für – unter Umständen langwierige – parlamentarische Beratungen ist. Und zweitens in einer Anpassung der Eigenmittelverordnung, die gemäss Bundesratsbeschluss grösstenteils per Anfang 2027 in Kraft treten wird. 

Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht sicherlich die Änderung des Bankengesetzes: Systemrelevante Banken sollen den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus künftig vollständig vom harten Kernkapital abziehen müssen. 

Lücke von 9 bis 20 Milliarden Dollar

Heute sind die ausländischen Beteiligungen der UBS im Stammhaus laut Bundesrat nur zu rund 45 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegt.

Auf Basis der Zahlen per Ende 2025 steigt die Kapitalanforderung im UBS-Stammhaus durch die geplanten Massnahmen um rund 20 Milliarden Dollar. Die effektive Kapitallücke beziffert der Bundesrat auf rund 9 Milliarden Dollar – deutlich weniger als der nominelle Anstieg der Anforderungen, weil die UBS ihre bestehenden Kapitalpuffer teilweise einsetzen könne.

Wie teuer wäre es?

Pro forma, so der Bundesrat, läge die harte Kernkapitalquote der UBS-Gruppe nach Umsetzung aller Massnahmen bei 15,5 Prozent, was im Bereich der internationalen Konkurrenz liege.

Aufgrund zweier von ihm in Auftrag gegebener Gutachten schätzt der Bundesrat, dass zusätzliches hartes Kernkapital im Umfang von 10 Milliarden US-Dollar die Gesamtkapitalkosten der UBS um 320 bis 560 Millionen Dollar pro Jahr erhöht.

Die UBS selbst ging in ihrer Vernehmlassungsantwort von einem fast doppelt so hohen zusätzlichen Kapitalbedarf von rund 23 Milliarden Dollar aus und beziffert die Mehrkosten auf 1,7 Milliarden Dollar pro Jahr.

7 Jahre Übergangsfrist

Je nach Lesart würde die neue Regel die UBS jährlich also zwischen fünf Prozent und einen Viertel ihres Jahresgewinnes von 2025 kosten. Kein Wunder, hat der Börsenkurs der UBS eher empfindlich auf die befürchteten Eigenmittel-Verschärfungen reagiert.

Für die Umsetzung sieht der Bundesrat eine Übergangsfrist von sieben Jahren vor, sofern die parlamentarische Beratung ohne Verzögerung verläuft.

Verordnung: Rückzug auf breiter Front

Auf Stufe Eigenmittelverordnung (ERV) geht der Bundesrat hingegen deutlich weniger weit als noch in der Vernehmlassung vom Juni 2025 vorgeschlagen. Die damals geplante vollständige Streichung von Software als anrechenbares Kernkapital wird durch eine regulatorische Abschreibung über maximal drei Jahre ersetzt – analog zur EU-Regelung und beschränkt auf systemrelevante Banken.

Ebenfalls zurückgezogen hat der Bundesrat die Verschärfung bei latenten Steueransprüchen. Dieser Punkt soll nun im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Bankengesetzes weiterverfolgt werden. Auch die geplante Stärkung der risikotragenden Funktion von AT1-Instrumenten im laufenden Betrieb liegt vorläufig auf Eis – der Bundesrat wartet die internationale Entwicklung ab.

Die Abschwächung der Eigenmittelverordnung wird als Signal interpretiert, dass der Bundesrat dem Eindruck entgegenwirken wollte, auch kleinere Institute in die Sippenhaft der systemrelevanten zu nehmen. Inwieweit ihm dies gelungen ist, wird die weitere politische Diskussion zeigen.

Breite Kritik in der Vernehmlassung

Die Vernehmlassung zum Bankengesetz hatte ein gespaltenenes Bild ergeben. Zahlreiche Kantone, mehrere Parteien und Umweltorganisationen unterstützten die Stossrichtung. Äusserst kritisch äusserten sich hingegen die Bankenverbände und die UBS selbst: Die Grossbank warnte in ihrer Eingabe vor massiven Mehrkosten und sah ihr Geschäftsmodell gefährdet. Die SVP lehnte die Vorlage vollständig ab und forderte stattdessen eine Prüfung der Abspaltung des US-Geschäfts von systemrelevanten Banken.

Letzteres hat der Bundesrat explizit geprüft und verworfen. Eine eigens in Auftrag gegebene Kurzanalyse der Basler Rechtsprofessorin Corinne Zellweger-Gutknecht kommt zum Schluss, dass ein gesetzliches Verbot des onshore US-Geschäfts für systemrelevante Banken zwar rechtlich umsetzbar wäre, aber die Verhältnismässigkeit nicht gewahrt sei – und die Massnahme womöglich sogar als willkürlich beurteilt werden könnte.

Das Parlament entscheidet

Die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes geht nun ans Parlament. Die ERV-Änderungen treten grösstenteils per 1. Januar 2027 in Kraft; die verschärfte Software-Regelung folgt per 1. Januar 2029.

Zu übrigen strittigen Massnahmen – darunter Abwicklung, Verantwortlichkeitsregime und Boni – soll eine Vernehmlassung im Sommer 2026 eröffnet werden.

Harsche Reaktionen

Die Pläne des Bundesrates stiessen bei der Nationalbank und der Finma auf Zustimmung. Harsch fiel dagegen die Reaktion der UBS aus. Eine Übersicht über die ersten Reaktionen gibt es hier. Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme der UBS lesen Sie hier