Die deutsche Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch die Räumlichkeiten der UBS in Deutschland durchsucht. Nun hat sich die Schweizer Grossbank zu Wort gemeldet.

Die Durchsuchungen an UBS-Standorten in Deutschland durch die Staatsanwaltschaft Bochum, worüber auch finews.ch berichtete, fanden nicht im Rahmen eines Straf- oder Zivilverfahrens gegen die UBS statt, wie die Nachrichtenagentur «AWP» mit Verweis auf eine Stellungnahme der UBS berichtet.

Es seien auch keine Dokumente beschlagnahmt worden, heisst es weiter. Das deutsche Magazin «Wirtschaftswoche» hatte am Mittwoch allerdings einen Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum, wonach ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden sei.

Programm zur Steuerkonformität abgeschlossen

Grundlage der Ermittlungen ist den weiteren Informationen zufolge ein vom Bundesland Nordrhein-Westfalen gekaufter Datensatz, der rund 2'000 Kunden der UBS Luxemburg umfasst. Laut den deutschen Behörden besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten Kapital oder Erträge aus Kapitalanlagen nicht in Einkommenssteuer- oder Erbschaftsteuererklärungen deklariert hatten.

Die UBS verweist in ihrem Statement vom Donnerstag darauf hin, dass die Bank mit Kunden aus europäischen Ländern ein Programm zur Herstellung der Steuerkonformität «durchgeführt und abgeschlossen» habe. «Die Bank hat als eine der ersten der Branche mit diesem Schritt von ihren Kunden die Dokumentation der steuerlichen Offenlegung eingefordert», betont das Finanzinstitut.

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